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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Hinweis des Ordnungsamtes

Auf Grund von Bürgerhinweisen wird darauf aufmerksam gemacht, dass Verstöße gegen das Verkehrszeichen VZ 260 (Verbot für Kraft-fahrzeuge) im Besonderen auf dem Rad-u. Wanderweg (Bahndamm) zwischen Bad Lausick und Glasten zur Anzeige gebracht werden.

Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt.

Ordnungsamt
Stadt Bad Lausick