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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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04_Widmungsbekanntmachung Erich-Weinert-Straße

Die Stadt Bad Lausick widmet durch Verfügung vom 09.08.2023 gemäß §6 Absatz 2, Satz 1 Nr. 4 des Sächsischen Straßengesetzes (SächStrG) vom 17.12.1992 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, folgenden Abschnitt der Erich-Weinert-Straße zur Ortsstraße.

Gewidmet wird der Abschnitt der Erich-Weinert-Straße beginnend an der Einmündung der Friedrich-von-Schiller-Straße, Höhe HNR 1A bis zum Anschlussbereich „Wendeschleife“ der Erich-Weinert-Straße, Höhe HNR 19a. Die Straße verläuft über die Flurstücke 338/32, 343/7 und 343/12, Gemarkung Reichersdorf auf einer Länge von 96,30m. Die öffentliche Verkehrsfläche ist Teil der Planung SOP Kurcity, Neubau Sport- und Freizeitanlage.

Die Widmung wird am 23.08.2023 wirksam.

Die Widmungsverfügung nebst Lageplan kann bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Bauamt, Markt 1, 04651 Bad Lausick während der Öffnungszeiten (montags – freitags 09.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags 13.30 – 18.00 Uhr und donnerstags 13.30-16.00 Uhr) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bauamt
Stadt Bad Lausick