Die Stadt Bad Lausick widmet durch Verfügung vom 07.08.2023 gemäß §6 Absatz 2, Satz 1 Nr. 4 des Sächsischen Straßengesetzes (SächStrG) vom 17.12.1992 das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20.08.2019 (SächGVBl. S. 762; 2020 S. 29) geändert worden ist, folgenden Abschnitt der Herderstraße zur Ortsstraße.
Gewidmet wird der Abschnitt der Herderstraße beginnend an der Grenze zu Flurstück 325/55, Gemarkung Reichersdorf und Flurstück 325/115, Gemarkung Reichersdorf welche sich im hinteren
Bereich der Grundstücke Herderstraße 13&15 bzw. Herderstraße 18 befindet. Er endet mit dem Wendehammer im hinteren Neubauabschnitt. Die Straße verläuft über das Flurstück 325/115,
Gemarkung Reichersdorf auf einer Länge von 105,59 m. Die öffentliche Verkehrsfläche ist Teil des Bebauungsplanes Nr. 73
„Am Schwanenteich“.
Die Widmung wird am 01.09.2023 wirksam.
Die Widmungsverfügung nebst Lageplan kann bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Bauamt, Markt 1, 04651 Bad Lausick während der Öffnungszeiten (montags – freitags 09.00 – 12.00 Uhr, zusätzlich dienstags 13.30 – 18.00 Uhr und donnerstags 13.30 – 16.00 Uhr) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bad Lausick, Markt 1, 04651 Bad Lausick schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.