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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

Kreisstraße K 8350 Große Seite in Glasten-Auftragsnummer 104618

Betrifft alle Flurstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte für nachfolgend aufgeführte Flurstücke in der

Gemeinde Bad Lausick, Gemarkung Glasten

Flurstück(e): 84, 433

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) Rico Kluge, mit Amtssitz in der Kirchgasse 3a in 04827 Machern, hat einige Flurstücksgrenzen der o.g. Flurstücke durch eine Katastervermessung nach §16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juni 2019) zu bestimmen.

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Oben angesprochene natürliche und juristische Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Bei diesem Termin wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Die vermessungsrechtlichen Grundlagen können unter folgendem Link eingesehen werden. http://www.landesvermessung.sachsen.de/vermessungsrechtliche-grundlagen-4026.html

Anlass der Grenzbestimmung ist eine vom Landesamtes für Straßenbau, Bau und Planung Landkreis Leipzig beantragte Katastervermessung an o.g. langgestreckter Anlage.

Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 06.09.2023 ab 9.00 Uhr vor Ort (Kreuzung Große Seite (K8350) zu Großbothener Straße) statt.

Wegen der zu erwartenden Vielzahl der Beteiligten bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen wollen, um Rückmeldung per Telefon unter 034292 - 4150 oder per E-Mail unter info@vermessung24.eu, um den Treffpunkt und die Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können. Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.

Ich weise Sie daraufhin, dass auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder der Anwesenheit eines Bevollmächtigten die Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

Dipl.-Ing. Rico Kluge
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur