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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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LZP Aufruf zu Mögl Fömi Priv

Lassen Sie sich mit Fördermitteln unterstützen!

Die Stadt Bad Lausick wurde im Jahr 2020 mit dem Fördergebiet „Kur-City“ in das Städtebauförderprogramm LZP „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Im Rahmen dieses Programms können auch verschiedene Maßnahmen an in privatem Besitz befindlichen Gebäuden mit Fördermitteln vom Bund, dem Freistaat Sachsen und der Stadt bezuschusst werden.

Wenn Sie in den nächsten Jahren (bis 2027!)

grundlegende Sanierungsbedarfe vor allem an der Gebäudehülle (Dach und Fassade),

Rückbaubedarfe von Nichtwohngebäuden oder

abbruchbedingte Sanierungsbedarfe an Brandgiebeln

feststellen und sich Ihr Vorhaben im Fördergebiet laut beigefügtem Übersichtslageplan befindet, stellen Sie einen Antrag und lassen Sie sich Ihr Vorhaben finanziell unterstützen!

Die zuletzt 2022 geänderte sächsische Förderrichtlinie bietet für Baumaßnahmen an Privatgebäuden eine vereinfachte pauschalisierte Fördermöglichkeit bis zu 25 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie bis zu 100 % bei Rückbaumaßnahmen oder Sanierungsbedarfen an Brandgiebeln.

Eine Antragstellung ist während der Programmlaufzeit jederzeit möglich.

Bei Fragen und zum Erhalt näherer weiterführender Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Sanierungsberater bei der DSK Leipzig, Herrn Straßburger, Tel. 0341-3098331 / E-Mail: Thomas.Strassburger@dsk-gmbh.de.

Daniela Ernst

Stadtplanung/Stadtentwicklung