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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntgabe-LASuV

Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungen und Abmarkungen gemäß § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) zur Auftragsnummer 104618

An nachfolgend aufgeführten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung wiederhergestellt, festgestellt und abgemarkt:

Gemeinde Bad Lausick, Gemarkung Glasten

Flurstück(e): 83, 84, 85, 87, 90, 95, 96, 147, 433, 440, 458, 467

Im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau, Bau und Planung Landkreis Leipzig fanden im Zeitraum vom 05.03.2019 bis 22.05.2023 Katastervermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (rechtsbereinigt mit Stand vom 22. Juni 2019) statt. Diese wurden vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) Rico Kluge mit Amtssitz in der Kirchgasse 3a in 04827 Machern durchgeführt.

Gemäß § 16 SächsVermKatG (Grenzbestimmung) wurden durch diese Katastervermessung neue Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt (Grenzfeststellung) und bestehende

Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen (Grenzwiederherstellung). Zur Behebung von Mängeln an der Abmarkung bestehender Flurstücksgrenzen und zur Kennzeichnung von neuen Flurstücksgrenzen wurden die bestimmten Flurstücksgrenzen in ihren Grenzpunkten mit festen, dauerhaften und örtlich erkennbaren Grenzmarken abgemarkt, soweit sie nach § 16 Abs. 1 SächsVermKatDVO nicht durch dauerhafte bauliche Anlagen ausreichend gekennzeichnet sind. Auf Grundlage von § 16 Abs. 3 SächsVermKatDVO wurde bei einigen Grenzpunkten von der Abmarkung abgesehen.

Die Ergebnisse liegen ab dem

07.09.2023 bis zum 09.10.2023

in meinen Geschäftsräumen Kirchgasse 3a, in 04827 Machern, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr von Montag bis Freitag zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 SächsVermKatDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem

10.10.2023

als bekannt gegeben.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter Telefon 034292 – 4150 oder per E-Mail unter info@vermessung24.eu zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Rico Kluge, Kirchgasse 3a, 04827 Machern oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden einzulegen.

Machern, den 16.08.2023
Dipl.- Ing. Rico Kluge
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur