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Mitteilungsblatt der Stadt Bad Lausick mit den Ortsteilen
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Festsellung Wertermittlung Greifenhain

Teilnehmergemeinschaft

Greifenhain

Der Vorstandsvorsitzende

Ländliche Neuordnung:

Greifenhain

Stadt:

Frohburg

Aktenzeichen:

846.157- 290121

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

I. Feststellung

Der durch zwei Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Greifenhain stellte mit Beschluss vom 25.06.2019 die Ergebnisse der Wertermittlung nach §§ 32 und 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der heute geltenden Fassung fest.

II. Hinweis

Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung

-

des Abfindungsanspruchs,

-

der Land- und Geldabfindung

sowie

-

der Geld- und Sachbeiträge.

III. Begründung

1. Zuständigkeit

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Feststellung der Ergebnisse der

Wertermittlung nach § 33 FlurbG i.V.m. § 6 AGFlurbG zuständig.

2. Gründe

Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in der Teilnehmer-

versammlung am 16. April 2019 und wegen eines Verfahrensfehlers erneut am 14. Mai 2019 erläutert. Die Auslegung der Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten erfolgte in der Zeit 17. April bis einschließlich 14. Mai 2019 und erneut vom 15. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019 jeweils in der Stadtverwaltung Frohburg und bei der Teilnehmergemeinschaft Greifenhain im Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung.

Während der Auslegungen wurden keine mündlichen oder schriftlichen Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag.

Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Teilnehmergemeinschaft Greifenhain

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

oder

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

einzulegen.

Ebenso kann der Widerspruch zur Niederschrift bei der

Teilnehmergemeinschaft Greifenhain beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Leipziger Straße 67

04552 Borna

sowie beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

oder

Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Sachgebiet Ländliche Neuordnung

Leipziger Straße 67

04552 Borna

eingelegt werden.

Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamts des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt, zu richten ist.“

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Borna, den 21. August 2023
Steffen Höfler