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Teilnehmergemeinschaft Greifenhain Der Vorstandsvorsitzende |
| Ländliche Neuordnung: | Greifenhain |
| Stadt: | Frohburg |
| Aktenzeichen: | 846.157- 290121 |
Der durch zwei Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Greifenhain stellte mit Beschluss vom 25.06.2019 die Ergebnisse der Wertermittlung nach §§ 32 und 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der heute geltenden Fassung i.V.m. §§ 5 und 6 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. Nr. 48 S. 1429) in der heute geltenden Fassung fest.
Die Ergebnisse der Wertermittlung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung
| - | des Abfindungsanspruchs, |
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| - | der Land- und Geldabfindung | sowie |
| - | der Geld- und Sachbeiträge. |
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1. Zuständigkeit
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Feststellung der Ergebnisse der
Wertermittlung nach § 33 FlurbG i.V.m. § 6 AGFlurbG zuständig.
2. Gründe
Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in der Teilnehmer-
versammlung am 16. April 2019 und wegen eines Verfahrensfehlers erneut am 14. Mai 2019 erläutert. Die Auslegung der Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten erfolgte in der Zeit 17. April bis einschließlich 14. Mai 2019 und erneut vom 15. Mai 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019 jeweils in der Stadtverwaltung Frohburg und bei der Teilnehmergemeinschaft Greifenhain im Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung.
Während der Auslegungen wurden keine mündlichen oder schriftlichen Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung erhoben.
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag.
Der Widerspruch ist schriftlich bei der
| Teilnehmergemeinschaft Greifenhain beim Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna |
einzulegen.
Ebenso kann der Widerspruch zur Niederschrift bei der
| Teilnehmergemeinschaft Greifenhain beim Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Leipziger Straße 67 04552 Borna |
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| sowie beim |
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| Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna | oder | Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Leipziger Straße 67 04552 Borna |
eingelegt werden.
Die Erhebung des Widerspruchs in elektronischer Form ist ebenfalls durch die Übermittlung eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen elektronischen Dokuments möglich, welches an das besondere Behördenpostfach (beBPo) des Landratsamts des Landkreises Leipzig, Vermessungsamt, zu richten ist.“
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.