1. Der Stadtrat hat in seiner 41.öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit dem heutigen Tag öffentlich bekannt gemacht wird:
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am
29.06.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| im Ergebnishaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 15.330.350 € |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 15.837.600 € |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -507.250 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 201.700 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 130.450 € |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 71.250 € |
| - | Gesamtergebnis auf | -436.000 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 960.700 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 35.200 € |
| veranschlagten Gesamtergebnis | 559.900 € | |
| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.427.300 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.272.250 € |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 155.050 € |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.145.150 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.045.900 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -900.750 € |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -745.700 € |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.216.850 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.824.500 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -607.650 € |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.353.350 € |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.854.450 € festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 385 v.H. |
Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungs-gemeinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde Otterwisch wird wie folgt festgesetzt:
für die Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 SächsKomZG (Personenstandswesen/ Urkundenstelle, Ortspolizeibehörde - außer Feuerwehrwesen-, Pass- und Ausweiswesen, vorbereitende Bauleitplanung):
| im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung, pro Einwohner) auf | 35,822256 € |
| im Finanzhaushalt (für Investitionen, pro Einwohner) auf | 0,00 € |
für die Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 8 Absatz 1 SächsKomZG (Geschäfte der laufenden Verwaltung):
| im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung) auf | 104,336267 € |
| im Finanzhaushalt (für Investitionen) auf | 0,00 € |
Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen erhalten gemäß § 19 Absatz 1 und 4 SächsKomHVO-Doppik einen Zweckbindungsvermerk. Die damit im Zusammenhang stehenden zweckgebundenen Aufwendungen und Auszahlungen werden gemäß § 21 Absatz 3 KomHVO für übertragbar erklärt.
Die Aufwendungskonten 4211, 4221 sowie die Auszahlungskonten 7211 und 7221 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für übertragbar erklärt.
Die Aufwendungskonten 4431 sowie die Auszahlungskonten 7431 beim Produkt 51110000 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für übertragbar erklärt.
Die Aufhebung der Sperrvermerke laut Haushaltsplan 2023, falls nicht anders in diesem bestimmt, richtet sich nach der Zuständigkeitsregelung der Hauptsatzung über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Die Auszahlungen für Investitionen innerhalb einer Investitionsnummer sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist.
Die Aufwendungen für laufende Verwaltungstätigkeit sowie die Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit innerhalb eines Amtes werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Zweckgebundene Aufwendungen und Auszahlungen bleiben davon unberührt.
Interne Leistungsverrechnungen des Ergebnishaushaltes bedürfen keiner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen.
Die zweckgebundenen Verwendungen von Spenden bedürfen keiner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen durch den Stadtrat oder die beschließenden Ausschüsse.
Bad Lausick, den 29.06.2023
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am
29.06.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| im Ergebnishashalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 15.912.100 € |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 16.494.300 € |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -582.200 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 34.400 € |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | -34.400 € |
| - | Gesamtergebnis auf | -616.600 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 950.100 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 34.400 € |
| veranschlagten Gesamtergebnis | 367.900 € | |
| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.944.000 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.453.300 € |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 490.700 € |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.373.800 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.126.000 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -752.200 € |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -261.500 € |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 967.800 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -967.800 € |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.229.300 € |
festgesetzt
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 2.890.660 € festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 350 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 440 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 385 v.H. |
Die Umlage zur Deckung des Finanzbedarfs der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Bad Lausick und der Gemeinde Otterwisch wird wie folgt festgesetzt:
für die Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 SächsKomZG (Personenstandswesen/ Urkundenstelle, Ortspolizeibehörde - außer Feuerwehrwesen-, Pass- und Ausweiswesen, vorbereitende Bauleitplanung):
| im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung, pro Einwohner) auf | 42,501795 € |
| im Finanzhaushalt (für Investitionen, pro Einwohner) auf | 0,00 € |
für die Übertragung weiterer Aufgaben gemäß § 8 Absatz 1 SächsKomZG (Geschäfte der laufenden Verwaltung):
| im Ergebnishaushalt (für die laufende Verwaltung) auf |
| 105,058368 € |
| im Finanzhaushalt (für Investitionen) auf |
| 0,00 € |
Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen erhalten gemäß § 19 Absatz 1 und 4 SächsKomHVO-Doppik einen Zweckbindungsvermerk. Die damit im Zusammenhang stehenden zweckgebundenen Aufwendungen und Auszahlungen werden gemäß § 21 Absatz 3 KomHVO für übertragbar erklärt.
Die Aufwendungskonten 4211, 4221, 4255 und 4431 sowie die Auszahlungskonten 7211, 7221, 7255 und 7431 werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für übertragbar erklärt.
Die Aufwendungen der Kontengruppe 51 (realisierte außerordentliche Aufwendungen) werden gemäß §21 Absatz 2 KomHVO für übertragbar erklärt.
Die Aufhebung der Sperrvermerke laut Haushaltsplan 2024, falls nicht anders in diesem bestimmt, richtet sich nach der Zuständigkeitsregelung der Hauptsatzung über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Die Auszahlungen für Investitionen innerhalb einer Investitionsnummer sind gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist.
Die Aufwendungen für laufende Verwaltungstätigkeit sowie die Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit innerhalb eines Amtes werden jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Zweckgebundene Aufwendungen und Auszahlungen bleiben davon unberührt.
Interne Leistungsverrechnungen des Ergebnishaushaltes bedürfen keiner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen.
Die zweckgebundenen Verwendungen von Spenden bedürfen keiner Zustimmung für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen durch den Stadtrat oder die beschließenden Ausschüsse.
Bad Lausick, den 29.06.203
2. Der Haushaltsplan zum Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 und 2024 der Stadt Bad Lausick liegt für jedermann zur kostenlosen Einsichtnahme für die Dauer von einer Woche
vom Dienstag, den 26. September 2023
bis zum Montag, den 02. Oktober 2023
öffentlich aus.
Die Auslegung erfolgt im Rathaus Bad Lausick, Kämmerei/ Sekretariat, während folgender Zeiten:
| montags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr |
| dienstags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| mittwochs | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr |
| freitags | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Der Haushaltsplan ist während dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) eingestellt.
3. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Bad Lausick erfolgte mit Bescheid vom 08. September 2023 durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig.
4. Die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Bad Lausick erfolgte mit Bescheid vom 08. September 2023 durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Landkreis Leipzig.
Bad Lausick, den 22.September 2023
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Bad Lausick, den 22.September 2023