Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 1/2023
Amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung der Stadt Bad Schmiedeberg zur Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Bad Schmiedeberg“

Aufgrund des § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 01.12.2022 die nachfolgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Bad Schmiedeberg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Bad Schmiedeberg“ wird für den in § 2 näher bezeichneten Teilbereich aufgehoben.

§ 2

Der genaue räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst folgende Grundstücke:

-

Leipziger Straße 1-69 (Straßenwestseite)

-

Leipziger Straße 2-76 (Straßenostseite)

-

Wittenberger Straße 71-89 (Straßenwestseite)

-

Wittenberger Straße 78-100 (Straßenostseite)

-

Kirchstraße 1-14

-

Kirchplatz 1-3

-

Marktplatz 1-9

-

Dommitzscher Straße 1

-

Rosengasse 1, 2

-

Lindenstraße 1

-

Kurt am Ende Straße 1-5

-

Pfarrkirche, Au-Tor

Der Geltungsbereich dieser Satzung ist in der anliegenden Karte, angefertigt durch die DSK am 22.10.2021 farblich dargestellt. Diese Karte ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Schmiedeberg, den 02.12.2022