Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 1/2023
Amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlich

(1. Änderungssatzung zur Umlagesatzung)

Aufgrund des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 34, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 1 u. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der derzeit gültigen Fassung (GVBl. LSA S. 58), hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 01.12.2022 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Fläming-Elbaue“, „Mulde“ und „Schwarze Elster“ beschlossen:

Artikel 1

Änderungen

§ 7 Umlagesatz wird wie folgt ergänzt:

In Absatz 1 wird angefügt:

„Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2022

im Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“

12,34 €/ha und

im Unterhaltungsverband „Mulde“

9,70 €/ha.

Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2022

im Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“

7,47 €/ha und

im Unterhaltungsverband „Mulde“

5,87 €/ha.“

In Absatz 3 wird angefügt:

„Bestandteil des Umlagesatzes ab dem Kalenderjahr 2022 sind die Verwaltungskosten in Höhe von 1,35 €/ha.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung tritt nach Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Bad Schmiedeberg, 02.12.2022

Röthel
Bürgermeister