Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 1/2023
Amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Wasser- und Abwassereigenbetriebes Söllichau

Der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 den geprüften Jahresabschluss 2021 beschlossen und dem Betriebsleiter des WAES die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss wird wie folgt festgestellt:

1.

Jahresgewinn/Jahresverlust

1.1.

Summe der Erträge

260.848,32 €

1.2.

Summe der Aufwendungen

274.355,25 €

2.

Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes

2.1.

bei einem Jahresgewinn:

2.2.

bei einem Jahresverlust:

a)

zum tilgen aus dem Gewinnvortrag

13.506,93 €

b)

aus dem Haushalt des Aufgabenträgers auszugleichen

c)

auf neue Rechnung vorzutragen

Der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 liegt in der Zeit

vom 23.01.2023 bis einschließlich 02.02.2023

zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Elbaue/Heiderand, Burgstr. 22/23, 06901 Kemberg während der Dienststunden aus.

Bad Schmiedeberg, 02.12.2022

Röthel
Bürgermeister

Landkreis Wittenberg

Rechnungsprüfungsamt

Feststellungsvermerk mit hinweisendem Zusatz

Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 20.07.2022 abgeschlossener Prüfung die Buchführung und der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes

„Wasser- und Abwassereigenbetrieb Söllichau“

den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung entsprechen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss. Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben aufgrund des eingetretenen Jahresverlustes, der nicht ausreichenden Ertragslage sowie der Auswirkungen der bisher nicht erfolgten Auskehrungen der Gebührenüberdeckungen auf die Liquiditätslage Anlass zu Beanstandungen.

Lutherstadt Wittenberg, den 11.10.2022

Schütz
Amtsleiterin