(1. Änderungssatzung zur Umlagesatzung)
Aufgrund des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16.03.2011 (GVBl. LSA S. 492) in der derzeit gültigen Fassung, der §§ 2, 5, 8, 11, 34, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung sowie der §§ 1 u. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der derzeit gültigen Fassung (GVBl. LSA S. 58), hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 07.12.2023 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Fläming-Elbaue“, „Mulde“ und „Schwarze Elster“ beschlossen:
Änderungen
§ 7 Umlagesatz wird wie folgt ergänzt:
In Absatz 1 wird angefügt:
„Der Umlagesatz zur Umlage des Flächenbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2023
im Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ — 14,09 €/ha
im Unterhaltungsverband „Mulde“ — 11,08 €/ha
im Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ — 0,00 €/ha
Der Umlagesatz zur Umlage des Erschwernisbeitrages beträgt für das Kalenderjahr 2023
im Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ — 8,04 €/ha
im Unterhaltungsverband „Mulde“ — 5,39 €/ha.
im Unterhaltungsverband „Schwarze Elster“ — 0,00 €/ha.
In Absatz 3 wird angefügt:
„Bestandteil des Umlagesatzes ab dem Kalenderjahr 2023 sind die Verwaltungskosten in Höhe von 2,03 €/ha.“
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungssatzung tritt nach Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Bad Schmiedeberg, 08.12.2023