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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 1/2024
Amtlich
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Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Bad Schmiedeberg für das Haushaltsjahr 2024

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Bad Schmiedeberg für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 99 Abs. 2 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit dem § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 in der derzeit gültigen Fassung und dem § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom 15.10.2002 in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.12.2023 nachfolgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Stadt Bad Schmiedeberg wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

1.1

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

(Grundsteuer A) auf  —  360 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  430 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf  —  370 v. H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2024.

§ 3

Diese Satzung tritt nach Bekanntmachung zum 01.01.2024 in Kraft.

Bad Schmiedeberg, den 08.12.2024

Dorczok
Bürgermeisterin