Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 KVG LSA1 zur Einsichtnahme vom 20.01.2025 bis 31.01.2025 (an den Werktagen) in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg, Markt 10, 06905 Bad Schmiedeberg, während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 erging nachfolgendes Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg, geführt unter Aktenzeichen 15.2/Lehnert:
Zum Antrag auf kommunalaufsichtliche Prüfung und Genehmigung ergehen folgende Entscheidungen:
| Die Haushaltsverfügung ergeht gemäß § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG³ nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen: | |
| a. | Durch die Stadt Bad Schmiedeberg ist jeweils zum Monatsanfang der Kommunalaufsichtsbehörde die Liquiditätsplanung, einschließlich des stichtagsbezogenen tatsächlichen Kassenbestandes, für den abgelaufenen Monat mitzuteilen. |
| b. | Die Stadt Bad Schmiedeberg stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement / Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und Informationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. |
| c. | Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. |
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1 Kommunalverfassungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung
² Kommunalhaushaltsverordnung KomHVO LSA vom 16. Dez. 2015 (GVBl. LSA S. 636) in der zurzeit gültigen Fassung
³ Verwaltungsverfahrensgesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003, BGBl. S. 102, in der zurzeit gültigen Fassung
Bad Schmiedeberg, 16.12.2024