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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 1/2025
Amtlich
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Die Bundestagswahl 2025 - Wichtige Hinweise

Durch die beschlossene Auflösung des Bundestages wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vorgezogen. Die Wahl findet im gesamten Bundesgebiet statt. Als Wahltermin ist Sonntag, der 23. Februar 2025 verkündet. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und die Zusammensetzung des neuen Bundestages mitzubestimmen.

Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages gelten bei dieser Neuwahl verkürzte Fristen für die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl, die es zu beachten gilt.

Die Stadt Bad Schmiedeberg gehört zum neu zugeschnittenen Wahlkreis „70 Anhalt-Dessau-Wittenberg“. Die Kreiswahlleitung dieses Wahlkreises ist dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld übertragen.

In der Stadt Bad Schmiedeberg werden derzeit die Wählerverzeichnisse erstellt. Hierin werden alle Personen von Amts wegen eingetragen, die für diese Wahl wahlberechtigt und mit Wohnsitz in der Stadt Bad Schmiedeberg melderechtlich angemeldet sind. Nur wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann seine Stimme abgeben! Wer im Wählerverzeichnis von Amts wegen eingetragen ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung (Kartenformat). Diese geht den Wahlberechtigten ab Mitte Januar bis spätestens bis zum 2. Februar 2025 postalisch zu. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Namensschild auf Ihrem Briefkasten und die Hausnummer sichtbar zu erkennen ist.

Jeder, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Einwohnermeldeamt (Tel. 034925 68150 oder 68151) melden.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag endet die Frist am 2. Februar 2025. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland melderechtlich gemeldet sind. Sie können nur an der Wahl teilnehmen, wenn sie den Eintrag in ein Wählerverzeichnis erhalten. Dazu müssen sie fristgerecht einen Antrag stellen. Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin einzusehen.

Wahlberechtigt für die Bundestagwahl sind alle Deutschen im Sinne Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für Ihre Stimmabgabe gilt: Sie haben eine Erststimme und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird ein Bewerber aus dem Wahlkreis 70 direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei nach Landesliste gewählt, die maßgebend für die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Bundestag insgesamt ist.

Die Stimmabgabe können Sie direkt am Wahltag in Ihrem Wahllokal oder durch Briefwahl erbringen.

Für die Briefwahl gilt:

Die Briefwahl müssen Sie beantragen. Nutzen Sie dazu die Rückseite der Wahlbenachrichtigung („Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“), füllen diesen vollständig mit Unterschrift aus und senden Sie diesen zurück an die Stadt Bad Schmiedeberg, alternativ können Sie diesen in den Briefkasten am Rathaus Bad Schmiedeberg direkt einwerfen. Bitte nicht in die Briefkästen der Gemeindebüros bei den Ortsbürgermeistern einwerfen.

Stellen Sie den Antrag auf Briefwahl umgehend, da durch die Verkürzung der Wahlvorbereitung, auch die Stimmzettel zu dieser Wahl erst ab 10. Februar 2025 vorliegen werden und die Zusendung der Briefwahlunterlagen über den Postweg Zeit in Anspruch nimmt. Sie können die Briefwahl ab dem 10. Februar 2025 auch direkt im Einwohnermeldeamt beantragen und mitnehmen, auch können Sie hier direkt mit den Briefwahlunterlagen wählen. Insbesondere ab dem 17. Februar 2025 sollten Sie davon Gebrauch machen. Neu ist auch, dass die Beantragung der Briefwahl am Freitag vor der Wahl (21. Februar 2025) nur noch bis 15 Uhr möglich ist. Bitte beachten Sie bei der Briefwahl unbedingt die Hinweise auf dem beiliegenden Merkblatt, auch an die Unterschrift der Erklärung zur Stimmabgabe.

Der Wahlbrief mit den vollständigen Wahlunterlagen muss rechtzeitig am Wahltag vor der Auszählung der Stimmen wieder im Rathaus vorliegen. Die Briefwahl wird durch einen separaten Briefwahlvorstand ausgezählt.

Wer also seinen Wahlbrief über den Postweg zurücksendet, sollte den Wahlbrief bereits vor der Donnerstagsleerung (20. Februar 2025) in einen Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Diese Postlieferung ist für den Wähler portofrei.

Sie können den Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten am Rathaus Bad Schmiedeberg einwerfen. Diese Abgabe hier ist noch am Wahltag bis 18 Uhr möglich.

Eine Abgabe der Wahlbriefe in den Wahllokalen ist nicht möglich.

Für die Stimmabgabe im Wahllokal gilt:

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Angabe Ihres Wahllokales finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Nur in diesem angegebenen Wahllokal können Sie wählen. Bitte bringen Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mit. Sie müssen sich auf Verlangen des Wahlvorstandes ausweisen und die Wahlbenachrichtigung abgeben. Im Wahllokal erhalten Sie dann einen amtlichen Stimmzettel, den Sie in der Wahlkabine ankreuzen und falten und dann in die Wahlurne einwerfen.

Eine Veröffentlichung der Wahlergebnisse aus dem Stadtgebiet ist nicht gestattet und vorgesehen.

Anfragen zur Bundestagswahl in der Stadt Bad Schmiedeberg können Sie gerne per E-Mail an wahlen@bad-schmiedeberg.de richten oder Tel. 034925 68126 (Uwe Hackel) oder Tel. 034925 68125 (Eric Peloke).

Bitte beachten Sie auch die amtlichen Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025.

Über die Internetseiten der Bundeswahlleiterin und ergänzend der Landeswahlleiterin von Sachsen-Anhalt können Sie weiterführende Informationen zur Bundestagswahl einsehen.

Uwe Hackel