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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 1/2026
Amtlich
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Informationen aus dem Steueramt!

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer der Stadt Bad Schmiedeberg, einschließlich aller Ortsteile, bleiben gegenüber dem Kalenderjahr 2025 unverändert, sodass auf die Zusendung von Steuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.

Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erteilt, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben, bei der Zahlungsweise oder bei veränderten Eigentumsverhältnissen.

Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist die per Bescheid festgesetzte Steuer zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. auf das Konto der Stadt Bad Schmiedeberg zu überweisen:

IBAN: 55 8055 0101 0000 0012 87.

Als Zahlungsgrund ist das im Bescheid angegebene Kassenzeichen zu vermerken.

Für die Hundesteuer möchten wir an dieser Stelle auf den jährlichen Zahlungstermin 01.07.2026 hinweisen.

Sofern sich keine Änderungen ergeben haben, gelten die Bescheide aus den Vorjahren auch in 2026 weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie im Steueramt.