Der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.09.2025 unter der Beschluss-Nummer I/73-2025 den Entwurf des Bebauungsplans „MI Gebiet Wittenberger Straße Pretzsch“ in der Fassung vom 25. Juli 2025 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst ca. 12.782 m² im Bereich des Flurstückes 363/1 der Flur 7 in der Gemarkung Pretzsch (s. Abbildung).
Mit der vorliegenden Planung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von 5 Baugrundstücken sowie eine Erschließung für das Gewerbe und eine Integration der Bestandswohngebäude erfolgen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „MI Gebiet Wittenberger Straße Pretzsch“ in der Fassung vom 25. Juli 2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und zur Äußerung
vom 16.10.2025 bis einschließlich 17.11.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.bad-schmiedeberg.de/bekanntmachungen/index.php
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://wwwgeodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de
Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung, Bauverwaltung, Markt 3, in 06905 Bad Schmiedeberg während nachfolgender Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
| Montag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt wird.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form an s.kuerschner@bad-schmiedeberg.de zu richten. Bei Bedarf ist es auch möglich, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg, Bauverwaltung, Markt 3 einzureichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“. Es liegt mit aus.
Bad Schmiedeberg, 29.09.2025