Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 12/2023
Amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass

-

neu zu beantragen,

-

zu verlängern,

-

zu aktualisieren.

Sie werden durch den Personalausweis und/oder Reisepass (auch für Kinder unter 12 Jahren) abgelöst. Berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung eine Produktionsdauer von durchschnittlich ca. 2 - 4 Wochen.

Bitte sprechen Sie daher möglichst frühzeitig zur Beantragung neuer Ausweisdokumente mit Ihren Kindern in unserem Einwohnermeldeamt vor. Vermeiden Sie - wenn möglich - die Ferienzeiten, da wegen einer erhöhten Auslastung der Bundesdruckerei mit teils längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.

Die bisher ausgestellten und noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum über den 31.12.2023 hinaus ihre Gültigkeit!

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Reiseantritt bei der jeweiligen Auslandsvertretung Ihres Reiseziels über die konkreten Einreisebestimmungen und erforderlichen Ausweis- und Passdokumente.

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender).

Einwohnermeldeamt Bad Schmiedeberg