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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 12/2024
Amtlich
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Informationen aus dem Steueramt!

Auf Grund der Grundsteuerreform werden ab dem Jahr 2025 neue Steuerbescheide für die Grundsteuer A und B erstellt.

Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren damit ihre Gültigkeit zum 31.12.2024.

Für die Grundsteuer A sind dadurch die Einzugsermächtigungen nicht mehr gültig und müssen neu erteilt werden. Ebenso muss der Antrag auf Jahreszahlung (Fälligkeit zum 1.7. des Jahres) neu gestellt werden.

Vorliegende Einzugsermächtigungen für die Grundsteuer B gelten weitestgehend weiter. Ob eine Einzugsermächtigung vorliegt, entnehmen Sie den Grundsteuerbescheiden.

Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist die per Bescheid festgesetzte Steuer zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05.,15.08. und 15.11. auf das Konto der Stadt Bad Schmiedeberg zu überweisen: IBAN: 55 8055 0101 0000 0012 87. Als Zahlungsgrund ist das im Bescheid angegebene Kassenzeichen zu vermerken.

Erteilte Daueraufträge bei Ihrer Bank sind von Ihnen an die neuen Steuerbeträge anzupassen.

Für die Gewerbesteuer erfolgt eine Änderung der Hebesätze, sodass ebenfalls neue Steuerbescheide ab dem Jahr 2025 erstellt werden.

Für die Hundesteuer möchten wir an dieser Stelle auf den jährlichen Zahlungstermin 01.07.2025 hinweisen.

Sofern sich keine Änderungen ergeben haben, gelten die Bescheide aus den Vorjahren auch in 2025 weiter.

Weitere Informationen erhalten Sie im Steueramt.