Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg am 21.11.2024 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
§ 3 Absatz (4) Satz 2 wird wie folgt geändert:
Eine Wiederwahl ist möglich.
§ 7 Absatz (2) Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Zusendung der Tagesordnung gilt als Einberufung und erfolgt per E-Mail.
Diese 2. Änderungssatzung tritt nach Bekanntmachung am 12.12.2024 in Kraft.
Bad Schmiedeberg, 22.11.2024