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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 12/2024
Amtlich
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2. Änderungssatzung zur Satzung des Jugendstadtrates der Stadt Bad Schmiedeberg

Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg am 21.11.2024 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

Änderungen

§ 3 Absatz (4) Satz 2 wird wie folgt geändert:

Eine Wiederwahl ist möglich.

§ 7 Absatz (2) Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Zusendung der Tagesordnung gilt als Einberufung und erfolgt per E-Mail.

§ 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt nach Bekanntmachung am 12.12.2024 in Kraft.

Bad Schmiedeberg, 22.11.2024

Dorczok
Bürgermeisterin