Wir weisen alle Steuerzahler darauf hin, dass der
15.02.2023
der nächste Termin zur Zahlung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ist.
Die Bescheide über Grundbesitzabgaben des Jahres 2022 gelten für das Jahr 2023 weiter. Es sei denn, in Einzelfällen wurden neue Bescheide für das Jahr 2023 bekanntgegeben.
Die festgesetzte Fälligkeit ist einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung dieser Fälligkeit können Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.
Wir bitten Sie, bei Überweisungen das vollständige und aktuelle Buchungszeichen anzugeben.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erhalten Sie in der Kasse der Stadt Bad Schmiedeberg sowie im Internet unter www.Bad-Schmiedeberg.de/Verwaltung/Anträge und Formulare.