In der Stadt Bad Schmiedeberg ist die Stelle des hauptamtlichen
infolge des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers durch Direktwahl
ab dem 01. August 2023
neu zu besetzen.
Die Stadt Bad Schmiedeberg ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Wittenberg mit einer Gesamtfläche von ca. 160 km² und ca. 8.000 Einwohnern. Sie ist berechtigt zur Bezeichnung „Staatlich anerkanntes Moor-, Mineral- und Kneippheilbad“. Das Stadtgebiet ist in 8 Ort-schaften gegliedert und besteht aus 25 Ortsteilen.
Der Bürgermeister ist der Hauptverwaltungsbeamte der Gemeinde. Das Aufgabengebiet des Bürgermeisters in der Verwaltung wird im Wesentlichen durch die §§ 60 ff. des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) geregelt. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Tätigkeiten:
| 1. | Der Bürgermeister vertritt und repräsentiert die Stadt Bad Schmiedeberg. |
| 2. | Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Stadt Bad Schmiedeberg. Er ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich und regelt ihre innere Organisation. Er erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung. |
| 3. | Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. |
| 4. | Der Bürgermeister erledigt die ihm vom Stadtrat übertragenen Angelegenheiten. |
| 5. | Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse der Vertretung (Stadtrat) und ihrer Ausschüsse vor und führt sie aus. |
| 6. | Der Bürgermeister ist Vorgesetzter, Dienstvorgesetzter, höherer Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Beschäftigten der Stadt Bad Schmiedeberg. |
Die Amtszeit des zu wählenden Bürgermeisters beträgt sieben Jahre. Für diese Zeit erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Der Amtsantritt kann erst nach bestandskräftiger Feststellung der Gültigkeit der Wahl erfolgen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt, derzeit in Besoldungsgruppe A 15.
Wahltag ist der 21. Mai 2023.
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 11. Juni 2023 statt.
Der Bürgermeister wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Schmiedeberg gewählt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten. Die Bewerber dürfen nicht nach § 40 Abs. 2 KVG LSA von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Der Bewerber muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, darf aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes erreicht haben und muss die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit erfüllen.
Gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) sind durch die Bewerber den Bewerbungsunterlagen die Unterstützungsunterschriften von mindestens 73 Wahlberechtigten des Wahlgebietes, jedoch nicht mehr als 100, beizufügen, die persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind. Für Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Auf Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA i.V.m. § 41 KVG LSA wird hingewiesen.
Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben eine Versicherung nach Muster der Anlage 8b zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gegenüber der Stadt Bad Schmiedeberg abzugeben.
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und die §§ 38a und 39 KWO LSA. Die Bewerbungen sind in Schriftform bis
Montag, den 24. April 2023, 18:00 Uhr
unter Angabe des Kennwortes „Bürgermeisterwahl“ zu richten an:
Stadt Bad Schmiedeberg
Gemeindewahlleiter
Markt 10
06905 Bad Schmiedeberg
Später eingehende Bewerbungen sowie Rücknahmen von Bewerbungen können nach Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.
Alle erforderlichen amtlichen Formblätter sind beim Gemeindewahlleiter kostenfrei erhältlich. Nähere Auskünfte sind direkt mit dem Gemeindewahlleiter unter Tel. 034925 68126 einzuholen.
Alle hier angeführten Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher, männlicher und diverser Form.
Die für die Bewerbung übermittelten persönlichen Daten werden zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetz in Verbindung mit § 26 DSAG LSA durch die Stadt Bad Schmiedeberg erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Löschung erfolgt i. d. R. spätestens drei Monate nach Abschluss des Verfahrens.
Bad Schmiedeberg, 08.03.2023