Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 Abs. 7
wird am
02.04.2025
der Deichabschnitt OT Sachau bis OT Kleinzerbst Beginn 9:00 Uhr
und am
07.04.2025
der Deichabschnitt OT Kleinzerbst bis OT Bösewig Beginn 9:00 Uhr
geschaut.
Die Schaukommission hat gemäß §95 des
Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
| - | Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren |
| - | Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen |
| - | eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. |
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen.
Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungsgemeinschaft / Stadtverwaltung oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen – Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Wittenberg.