Der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) in Verbindung mit den § 120 Abs. 1 KVG LSA vom 17.06.2014, in der aktuell gültigen Fassung, die Jahresabschlüsse der Stadt Bad Schmiedeberg für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 beschlossen und der Bürgermeisterin Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 mit dem Rechenschaftsbericht liegen gemäß § 120 Abs. 2 KVG LSA vom 17.06.2014 in der aktuell gültigen Fassung zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 17.03.2025 bis zum 25.03.2025
in der Finanzverwaltung der Stadt Bad Schmiedeberg, Markt 10, 06905 Bad Schmiedeberg, Zimmer 3 während der Dienststunden öffentlich aus.
Bad Schmiedeberg, den 10.02.2025