Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 3/2026
Kurz informiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zu verkaufsoffenen Sonntagen

In unserer Kurstadt sind mehrere attraktive Geschäfte angesiedelt, die zu einem Besuch einladen. Grundsätzlich ist die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen untersagt. Der Gesetzgeber räumt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen ein, die insbesondere der Belebung der Bad Schmiedeberger Innenstadt dienen können.

Gem. § 7 Abs. 1 Ladenöffnungszeitengesetz LSA kann die Gemeinde auch sonntags eine Öffnung von Verkaufsstellen erlauben. An höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr ist dies für bis zu fünf Stunden in der Zeit zwischen 11 und 20 Uhr möglich. Die Bedingungen hierfür sind das Vorliegen eines besonderen Anlasses, der zeitlich und räumlich den Umfang der Ladenöffnung rechtfertigt sowie das öffentliche Interesse an der Belebung der Gemeinde.

Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 2 Ladenöffnungszeitengesetz LSA besteht für Kur- und Erholungsorte eine Ausnahme. Geschäfte mit Reisebedarf oder ortscharakteristischen Artikeln dürfen

-

an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr jeweils acht Stunden oder

-

an allen Sonn- und Feiertagen im Jahr für jeweils sechs Stunden

in der Zeit von 11 bis 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen.

Von einer Öffnung ausgenommen sind der Neujahrstag, der Karfreitag, der Ostersonntag, der Ostermontag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie der Heiligabend, soweit dieser auf einen Sonntag fällt.

Verkaufsoffene Sonntage dienen nicht ausschließlich dem Einkauf. Sie fördern zugleich das gemeinsame kulturelle Leben in Bad Schmiedeberg und tragen damit auch zur Attraktivität unserer Stadt bei.

Heike Dorczok
Bürgermeisterin