Stadt Bad Schmiedeberg
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Der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.02.2026 unter der Beschluss-Nummer I/87-2026 den Entwurf der 2. Änderung der Satzung zur Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Söllichau der Stadt Bad Schmiedeberg (Innenbereichssatzung) in der Fassung vom 15.01.2026 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung bzw. Änderung der Satzung erfolgt gemäß § 34 Abs. 4 BauGB.
Der Entwurf beinhaltet die Aufnahme von Teilflächen der Flurstücke 333/49, 334/49 und 283 der Flur 1 in der Gemarkung Söllichau als 3. Ergänzungsfläche in die Innenbereichssatzung, um Baurecht für das Vorhaben – Errichtung eines Einfamilienhauses und Nebenanlagen – zu schaffen (s. Lageplan).
Der Entwurf in der Fassung vom 15.01.2026, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung sowie diese Bekanntmachung sind in der Zeit vom 12.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.bad-schmiedeberg.de/bekanntmachungen/index.php
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://wwwgeodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de
Zusätzlich liegen die kompletten Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung, Bauverwaltung, Markt 3, in 06905 Bad Schmiedeberg während nachfolgender Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
| Montag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind in elektronischer Form an s.kuerschner@bad-schmiedeberg.de zu richten. Bei Bedarf ist es auch möglich, Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg, Bauverwaltung, Markt 3 einzureichen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung der Satzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
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Bad Schmiedeberg, 23.02.2026