Die Vorbereitung der Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters hat begonnen. Wahltag ist der 21. Mai 2023, eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 11. Juni 2023 statt.
Bewerbungsfrist
Derzeit läuft die Frist für eine Bewerbung für dieses wichtige Amt in der Stadt. Wer sich zur Wahl stellen möchte, ist angehalten, sich umgehend mit dem Gemeindewahleiter in Verbindung zu setzen (Tel. 034925 68126). Die Frist für eine Bewerbung endet am Montag, dem 24. April 2023.
Am Folgetag wird der Wahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen entscheiden. Die Bekanntmachung der zur Wahl zugelassenen Wahlbewerber/innen erfolgt dann ab Mittwoch, dem 26. April 2023 in den Bekanntmachungskästen und auf der Internetseite der Stadt Bad Schmiedeberg.
Vorstellung der zugelassenen Wahlbewerber/innen
Die Vorstellung der zur Wahl antretenden Bewerberinnen und Bewerber erfolgt in einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, dem 27. April 2023 um 19 Uhr im Festsaal des Kurhauses der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH. Allen Wahlberechtigten („Wähler/innen“) der Stadt und Interessierten wird damit die Möglichkeit gegeben, sich ein Meinungsbild über die kandidierenden Wahlbewerber/innen zu machen.
Wahlbenachrichtigungskarten
Allen Wahlberechtigten für diese Wahl gehen bis zum 29. April 2023 die „Wahlbenachrichtigungskarten“ über den Postweg zu. Diese Wahlbenachrichtigungskarte ist die Legitimation der Wähler/in, an der Wahl teilzunehmen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, glauben aber wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte umgehend bei der Meldebehörde, Einwohnermeldeamt Tel. 034925-68151. Wahlberechtigt ist man, wenn man am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (also Geburt ab 21. Mai 2007 und früher), seit 3 Monaten vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet hat (also ab und vor dem 21. Februar 2023) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung fehlerhaft sein, sollten Sie sich spätestens bis zum 5. Mai 2023 bei der Meldebehörde zwecks Berichtigung der Angaben im Wählerverzeichnis melden.
Für eine eventuell erforderliche Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl erhalten Sie keine weitere Wahlbenachrichtigung. Jeder, der zur Wahl am 21. Mai wahlberechtigt ist, ist auch für die Stichwahl wahlberechtigt.
Änderungen bei Wahlbezirken in Bad Schmiedeberg
Um die Anzahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlbezirken anzugleichen, sind in den 3 Wahlbezirken in Bad Schmiedeberg Änderungen in der Zuordnung der Wahlberechtigten für diese Wahl erfolgt.
Für alle Bad Schmiedeberger Wähler gilt daher, die Angabe „Wahllokal“ auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten. Bitte gehen Sie am Wahltag nur in das hier angegeben Wahllokal, da Sie nur im dort ausliegenden Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Briefwahl
Jeder, der am Wahltag verhindert ist seine Stimmen direkt im Wahllokal abzugeben, sollte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl beginnt ab 2. Mai 2023 und kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte (Rückseite) beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann über den Postweg zugeschickt.
Hackel / Gemeindewahlleiter