Wer in der Ortschaft Bad Schmiedeberg Personen gegen Entgelt Gelegenheiten zum Quartiernehmen bietet, ist verpflichtet, das von der Stadt vorgeschriebene Formular auszufüllen, die Kurtaxe einzuziehen und an die Stadt abzuführen. Dies erfolgt über die Touristeninformation.
Wir möchten daran erinnern, dass die Kurtaxe gem. § 8 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe für die Ortschaft Bad Schmiedeberg in der Stadt Bad Schmiedeberg bis zum 10. Werktag des Folgemonats, ebenso die ausgefüllten Formulare, abzuführen sind.
Die aktuelle Kurtaxesatzung finden Sie unter www.bad-schmiedeberg.de
Wir bitten um Beachtung.
Wer in den Ortschaften Korgau, Meuro, Pretzsch, Priesitz, Schnellin, Söllichau oder Trebitz Personen gegen Entgelt Gelegenheiten zum Quartiernehmen bietet, ist verpflichtet, das von der Stadt vorgeschriebene Formular auszufüllen, den Gästebeitrag einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Wir möchten daran erinnern, dass der Gästebeitrag gem. § 8 Abs. 2 der Satzung zur Erhebung eines Gästebeitrages zu den jeweiligen Fälligkeiten, ebenso die ausgefüllten Formulare, an die Stadt Bad Schmiedeberg abzuführen sind.
Die aktuelle Gästebeitragssatzung finden Sie unter www.bad-schmiedeberg.de
Wir bitten um Beachtung.