Am Sonntag, dem 21. Mai 2023 findet die Wahl des/der hauptamtlichen Bürgermeister/in in der Stadt Bad Schmiedeberg statt. Alle Wahlberechtigten der Einheitsgemeinde sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und den/die zukünftige/n Bürgermeister/in für die kommenden 7 Jahre zu bestimmen.
Für die Wahl sind folgende Bewerbungen zugelassen:
| - | Herr Veit Baier aus Bad Schmiedeberg mit Einzelbewerbung |
| - | Herr Guido Borkowsky aus Lutherstadt Wittenberg mit Parteibewerbung (AfD) |
| - | Frau Heike Dorczok aus Bad Schmiedeberg mit Parteienbewerbung (CDU und FREIE WÄHLER) |
Änderungen bei Wahlbezirken in Bad Schmiedeberg
Um die Anzahl der Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlbezirken anzugleichen, sind in den Wahlbezirken in Bad Schmiedeberg Änderungen in der Zuordnung der Wahlberechtigten für diese Wahl erfolgt. Für alle Bad Schmiedeberger Wähler gilt daher, die Angabe „Wahllokal“ auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte zu beachten. Bitte gehen Sie am Wahltag nur in das hier angegebene Wahllokal, da Sie nur im dort ausliegenden Wählerverzeichnis eingetragen sind und nur hier wählen können!
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgaben geöffnet. In der Stadt Bad Schmiedeberg werden insgesamt 12 Wahllokale und ein separater Briefwahlvorstand eingerichtet.
Zur Prüfung Ihrer Wahlberechtigung ist es notwendig, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ggf. Ihren Ausweis vorlegen müssen. Nach Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel. Die Stimmabgabe muss geheim in der Wahlkabine erfolgen. Zur Stimmabgabe haben Sie 1 Stimme. Um zu vermeiden, dass Ihre Stimme ungültig wird, bitte deutlich und eindeutig, am besten mit einem Kreuz, Ihre/n Kandidaten/in kennzeichnen. Dann ist der Stimmzettel zu falten und nach Freigabe in die Wahlurne einzuwerfen.
Briefwahl
Jeder, der am Wahltag verhindert ist, seine Stimme direkt im Wahllokal abzugeben, sollte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl kann noch bis Freitag, den 19. Mai 2023, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt erfolgen.
Bitte beachten Sie dabei: Die ausgefüllten Stimmzettel müssen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in einem Wahlbriefumschlag zurück versendet werden. Nur wenn der Wahlschein vollständig vorliegt, sind die Stimmen gültig. Oft wird hier die Unterschrift der „Versicherung an Eides statt“ vergessen.
Beachten Sie auch, dass die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gegeben werden. Da am Wahltag keine Postzustellung mehr erfolgt, muss der Wahlbrief spätestens bis zur Mittwochsleerung des Postkastens (Donnerstag ist Feiertag) eingeworfen sein. Wahlbriefe, die erst nach der Wahl eingehen, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Für den Postrückversand ist jeder Wähler selbst verantwortlich. Alternativ können Sie Ihren Wahlbrief auch persönlich in den Briefkasten am Rathaus bis zum Wahltag noch bis vor 18 Uhr einwerfen.
Wahlergebnis
Das endgültige amtliche Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl wird nach Beschlussfassung durch den Wahlausschuss am 23. Mai 2023 durch Aushang in den Bekanntmachungskästen veröffentlicht. Sie können auch die Homepage/Website der Stadt dazu nutzen unter www.bad-schmiedeberg.de. Es ist vorgesehen, noch am Wahlabend ein vorläufiges Wahlergebnis auf der Homepage/Webseite zu veröffentlichen, sobald alle Wahlergebnisse aus den 12 Wahllokalen und der Briefwahl vorliegen.
Besonderheiten bei einer eventuellen Stichwahl
Sollte bei der Bürgermeisterwahl am 21. Mai 2023 kein/e Bewerber/in mehr als 50% der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, dem 11. Juni 2023 eine Stichwahl statt.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Jeder, der zur Bürgermeisterwahl am 21. Mai wahlberechtigt war, ist auch für die Stichwahl wahlberechtigt.