Aufgrund der §§ 6, 8, 11 Abs. 2, 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.288) in der jetzigen Fassung und § 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 26) in der jetzigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 20.04.2023 folgende Änderung zur Friedhofssatzung beschlossen:
Nach § 17a wird neu eingefügt und ergänzt:
§ 17b - Urnengemeinschaftsanlage mit anonymer Urnenstelle und Anbringung eines Namenschildes an einer Gemeinschaftsstele
(1) Die Absätze 1, 3 bis 5 des § 17 gelten entsprechend.
(2) Die namenlose Urnenbeisetzung erfolgt mit individueller namentlicher Kennzeichnung an der Gemeinschaftsstele am Rand der Urnengemeinschaftsanlage. Die Kennzeichnung erfolgt mit einer Tafel 8 cm x 10 cm mit vorgeschriebenem Material. Die Kosten der Herstellung und Anbringung der Tafel trägt der Verfügungsberechtigte. Die Anbringung der Tafeln auf der Gemeinschaftsstele erfolgt in der Reihenfolge des Bestattungszeitpunktes.
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.