Am Sonntag, dem 9. Juni 2024 finden die Europawahl und die Wahlen der kommunalen Vertretungen (Kommunalwahl) zeitgleich statt. Bei der Kommunalwahl finden die Wahlen zum Kreistag, zum Stadtrat und die Wahlen der Ortschaftsräte statt. Insgesamt 4 Wahlen stehen somit an. Gestalten Sie mit Ihrer Stimme die Besetzung in den zu wählenden Vertretungen in unserer Stadt mit.
Wahlbenachrichtigungskarten
Allen Wahlberechtigten für diese Wahlen gehen in der Zeit von Anfang Mai bis spätestens zum 18. Mai 2024 die „Wahlbenachrichtigungskarten“ über den Postweg zu. Diese Wahlbenachrichtigungskarten sind die Legitimation der Wähler/in, an der Wahl teilzunehmen. Sind Sie für beide Wahlen wahlberechtigt, erhalten Sie 2 Wahlbenachrichtigungskarten. Eine für die Europawahl und eine für die verbundene Kommunalwahl.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarten erhalten haben, glauben aber wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte umgehend bis spätestens 24. Mai 2024 bei der Meldebehörde, Einwohnermeldeamt Tel. 034925-68151 oder 68150. Wahlberechtigt ist man, wenn man am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (also Geburt ab 9. Juni 2008 und früher), seit 3 Monaten vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet hat (also ab und vor dem 9. März 2024) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung fehlerhaft sein, sollten Sie sich spätestens bis zum 24. Mai 2024 bei der Meldebehörde zwecks Berichtigung der Angaben im Wählerverzeichnis melden.
Heben Sie die Wahlbenachrichtigungskarten gut auf, verwenden Sie diese bei der Beantragung der Briefwahl oder legen Sie diese Karte am Wahltag in Ihrem Wahllokal vor. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist die Angabe Ihres Wahllokals enthalten. Nur dort können Sie Ihre Stimme abgeben, da Sie nur im dortigen Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wieviel Stimmen kann ich vergeben?
Für die Europawahl kann ein Wahlberechtigter nur 1 Stimme abgeben. Hier kann man nur einen Wahlvorschlag (Partei) wählen.
Für die Vertretungswahlen der Kommunalwahl kann ein Wahlberechtigter je Wahl (Kreistag, Stadtrat, Ortschaftsrat) bis zu 3 Stimmen abgeben. Die Stimmen werden hier nicht den Wahlvorschlägen, sondern der einzelnen Wahlbewerber (Personen) gegeben. Dabei können alle 3 Stimmen einem Wahlbewerber oder verteilt auf mehrere Wahlbewerber gegeben werden.
Briefwahl
Jeder, der am Wahltag verhindert ist oder nur beschwert das Wahllokal aufsuchen kann, sollte von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Die Briefwahl kann noch bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt erfolgen.
Bitte beachten Sie dabei: Die ausgefüllten Stimmzettel müssen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein in einem Wahlbriefumschlag zurück versendet werden. Nur wenn der Wahlschein vollständig vorliegt, sind die Stimmen gültig. Oft wird hier die Unterschrift der „Versicherung an Eides statt“ vergessen.
Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahl sind getrennt (2 Umschläge). Bei der Kommunalwahl erhalten Sie somit 3 Stimmzettel (Kreistag, Stadtrat, Ortschaftsrat), soweit Sie für diese Wahlen wahlberechtigt sind.
Beachten Sie auch, dass die Wahlbriefe rechtzeitig zur Post gegeben werden. Da am Wahltag keine Postzustellung mehr erfolgt, muss der Wahlbrief spätestens bis zur Freitagsleerung des Postkastens eingeworfen sein. Wahlbriefe, die erst nach der Wahl eingehen, sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Für den Postrückversand ist jeder Wähler selbst verantwortlich.
Stimmabgabe im Wahllokal
Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgaben geöffnet. Bitte gehen Sie nur in das Wahllokal, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgeführt ist.
Zur Prüfung Ihrer Wahlberechtigung ist es notwendig, dass Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und ggf. Ihren Ausweis vorlegen. Nach Überprüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie die amtlichen Stimmzettel. Die Stimmabgabe muss geheim in der Wahlkabine erfolgen. Um zu vermeiden, dass Ihre Stimme(n) ungültig wird, bitte deutlich und eindeutig, am besten mit einem Kreuz, kennzeichnen. Dann sind die Stimmzettel zu falten (in der Wahlkabine) und nach Freigabe in die entsprechende Wahlurne einzuwerfen. Achtung, es sind 4 Wahlurnen aufgestellt. Ein „Falsch-Einwerfen“ führt zur Ungültigkeit Ihre Stimmabgabe.
Wahlergebnisse
Die vorläufigen Wahlergebnisse der Stadtratswahl und der Ortschaftsratswahlen werden nach Auszählung der Stimmen am Wahlabend im Internet unter www.bad-schmiedeberg.de veröffentlicht. Die Ergebnisse der Europawahl und der Kreistagswahl aus der Stadt Bad Schmiedeberg werden nicht präsentiert. Das Ergebnis der Kreistagswahl kann unter - www.landkreis-wittenberg.de>Verwaltung verstehen>Wahlen - eingesehen werden.
Die endgültigen Wahlergebnisse und die Sitzverteilungen im Stadtrat und den 8 Ortschaftsräten werden erst nach Sitzung des Wahlausschusses durch Aushang und im Internet voraussichtlich ab 12. Juni 2024 veröffentlicht.
Die neugewählten Vertretungen der Stadt (Stadtrat, Ortschaftsräte) treten Anfang Juli zu ihren ersten Sitzungen (Konstituierungen) zusammen. Die Ortschafträte wählen dann die Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortschaft.