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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 6/2024
Amtlich
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 107 Abs. 4, 108 Abs. 2 und 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.05.2024 unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert mit folgenden Entscheidungen erteilt worden:

  1. Von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses der Stadt Bad Schmiedeberg über das Haushaltskonsolidierungskonzept für das Haushaltsjahr 2024, Beschluss I/222-2024 und über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, Beschluss I/226-2024 vom 25. April 2024, wird abgesehen.
  2. Die Genehmigung des im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.878.400 € wird erteilt.
  3. Die Genehmigung des im § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredites in Höhe von 22.950.000 € wird erteilt.
  4. Es wird angeordnet, dass durch die Bürgermeisterin der Stadt Bad Schmiedeberg mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung gemäß § 27 KomHVO LSA für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Stadt Bad Schmiedeberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Die auszusprechenden Haushaltssperren selbst haben sich am ausgewiesenen Fehlbetrag zu orientieren. Förderanträge unterliegen einer Einzelfallprüfung durch die Kommunalaufsichts-behörde.
  5. Verwaltungskosten werden nicht erhoben.

Die Haushaltsverfügung ergeht nach § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:

  1. Durch die Stadt Bad Schmiedeberg ist jeweils zum Monatsanfang der Kommunalaufsichtsbehörde die Liquiditätsplanung, einschließlich des stichtagsbezogenen tatsächlichen Kassenbestandes, für den abgelaufenen Monat mitzuteilen.
  1. Die Stadt Bad Schmiedeberg stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement / Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und Informationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
  1. Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung zur Einsichtnahme vom 13.06.2024 bis 28.06.2024 (an den Werktagen) in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg, Markt 10, 06905 Bad Schmiedeberg während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Bad Schmiedeberg, 22.05.2024

Dorczok
Bürgermeisterin