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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 6/2024
Amtlich
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Bekanntmachung 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Schmiedeberg

Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in seiner jetzigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 06.06.2024 folgende Änderung der Hauptsatzung vom 23.07.2019 beschlossen:

Artikel 1 – Änderung

Im II. Abschnitt wird im § 5 – Ausschüsse im Stadtrat geändert:

Im Anstrich 1 wird gestrichen „den Betriebsausschuss für die Angelegenheiten des Wasser- und Abwassereigenbetriebes Söllichau (WAES)“.

Im Anstrich 2 wird gestrichen „den Bau-/Ordnungsausschuss, den Kultur-/ Sozialausschuss, den Wirtschaftsförderungs-/Tourismusausschuss“ und neu gefasst in „den Bau-/Ordnungs- und Wirtschaftsausschuss, den Kultur-/Sozial- und Tourismusausschuss“.

Im II. Abschnitt wird im § 7 – Beratende Ausschüsse geändert:

In Abs. 1 wird gestrichen „den Bau-/Ordnungsausschuss, den Kultur-/ Sozialausschuss, den Wirtschaftsförderungs-/Tourismusausschuss“ und neu gefasst in „den Bau-/Ordnungs- und Wirtschaftsausschuss, den Kultur-/Sozial- und Tourismusausschuss“.

In Abs. 3 Satz 1 wird geändert „Die Ausschüsse bestehen aus 6 Stadträten“ in neu „Die Ausschüsse bestehen aus 7 Stadträten“.

Artikel 2 – Inkrafttreten

Die Änderung der Hauptsatzung unterliegt nicht der Genehmigungspflicht und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Schmiedeberg, 07.06.2024

Heike Dorczok
Bürgermeisterin