Das gewählte Mitglied im Ortschaftsrat Pretzsch, Herr Björn Kretschmar, hat durch Wegzug seine Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Pretzsch verloren. Herr Kretschmar scheidet somit nach § 81 Abs. 4 i.V.m. § 42 Abs. 1 Nr. 2 und § 82 Abs. 4 KVG LSA aus dem Ortschaftsrat Pretzsch aus.
Der Ortschaftsrat Pretzsch hat den Verlust der Wählbarkeit und das Ausscheiden durch Beschluss am 06.05.2026 festgestellt (§ 42 Abs. 2 KVG LSA).
Das Mandat beruht auf seine Bewerbung für den Wahlvorschlag „FREIE WÄHLER“.
Ein Sitzübergang und Nachrücken eines weiteren Bewerbers erfolgt nicht, da kein weiterer nächst festgestellter Bewerber für den Wahlvorschlag der FREIEN WÄHLER mit der Bekanntmachung des Wahlergebnisses am 12.06.2024 festgestellt ist.
Der Sitz bleibt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl in der laufenden Wahlperiode unbesetzt (§ 47 Abs. 3 KWG LSA). Eine Ergänzungswahl ist derzeit nicht notwendig.
Bad Schmiedeberg, 07.05.2026
KWG LSA … Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt
KWO LSA … Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt
KVG LSA … Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt