Die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Ortschaften Pretzsch, Merschwitz, Trebitz, Scholis, Sackwitz, Großkorgau, Kleinkorgau, Priesitz, Großwig, Merkwitz, Schnellin, Patzschwig bleibt gegenüber dem Kalenderjahr 2025 unverändert, sodass auf die Zusendung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.
Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist die per Bescheid festgesetzte Friedhofsunterhaltungsgebühr zum Fälligkeitstermin am 01.07.2026 auf das Konto der Stadt Bad Schmiedeberg zu überweisen:
IBAN: 55 8055 0101 0000 0012 87
Als Zahlungsgrund ist das im Bescheid angegebene Buchungszeichen zu vermerken.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Friedhofsverwaltung.