Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 107 Abs. 4, 108 Abs. 2 und 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.06.2023 unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert mit folgenden Entscheidungen erteilt worden:
Die Haushaltsverfügung ergeht nach § 36 Absatz 2 Ziffer 4 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen:
| a. | Durch die Stadt Bad Schmiedeberg ist jeweils zum Monatsanfang der Kommunalaufsichtsbehörde die Liquiditätsplanung, einschließlich des stichtags-bezogenen tatsächlichen Kassenbestandes, für den abgelaufenen Monat mitzuteilen. |
| b. | Die Stadt Bad Schmiedeberg stellt den Stadträten quartalsweise einen Bericht über das Zinsmanagement / Kreditcontrolling sowie einen Finanz- und Informationsbericht zur Verfügung. Diese sind zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben. |
| c. | Bis zum 30. Juni 2023 hat die Stadt Bad Schmiedeberg einen konkreten Zeitplan zur Erstellung der rückständigen Jahresabschlüsse vorzulegen. Ab dem Monat Juli 2023 ist jeweils zum Monatsende über dessen Erfüllung der Kommunalaufsichtsbehörde zu berichten. |
| d. | Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. |
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit gültigen Fassung zur Einsichtnahme
vom 13.07.2023 bis 21.07.2023
(an den Werktagen) in der Finanzverwaltung der Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg, Markt 10, 06905 Bad Schmiedeberg während der Dienstzeiten öffentlich aus.
Bad Schmiedeberg, 28.06.2023