Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
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2. Änderungssatzung zur Benutzungssatzung für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bad Schmiedeberg (Kita-Benutzungssatzung)
Aufgrund der §§ 5, 8, 11 Abs. 2 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Bad Schmiedeberg am 06.06.2024 die folgende Satzung beschlossen.
§ 1
Änderungen
§ 1 Absatz (1) Satz 2 wird ergänzt durch:
- Hort Trebitz
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach Bekanntmachung zum 01.08.2024 in Kraft.
Bad Schmiedeberg, den 07.06.2024
Dorczok
Bürgermeisterin