Der Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ teilt mit, dass in seinem Auftrag als öffentlicher Bauherr in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis 31. März 2025 Unterhaltungsarbeiten für die Gewässersysteme
| 1. | Pretzscher Bach und dessen Zuflüsse P001 bis P052 |
| 2. | Landwehr und dessen Zuflüsse (L001 bis L141) |
| 3. | Kemberger Flieth und dessen Zuflüsse (K001 bis K092) |
| 4. | Lausiger Teichgraben und dessen Zuflüsse (LT001 bis LT015-2) |
| 5. | Grenzgraben und dessen Zuflüsse (G001 bis G007) |
im Landkreis Wittenberg durchgeführt werden.
Laut § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (Bundesgesetzblatt) werden hiermit die Anlieger und Hinteranlieger an Gewässern in den genannten Gemarkungen darauf hingewiesen, dass sie nach dieser Ankündigung zu dulden haben, dass im Zusammenhang mit den notwendigen Unterhaltungsarbeiten die Unterhaltungspflichtigen über deren Beauftragte die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen dürfen, wenn diese anderweitig nur mit verhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können.
Die Anlieger sind verpflichtet die Grundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung an den Gräben nicht beeinträchtigt wird.
Fragen zu den o.g. Arbeiten können gestellt werden an:
Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ Wittenberg
Schulplatz 5, 06889 Lutherstadt Wittenberg OT Reinsdorf; Tel.-Nr. 03491 610400.