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Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg
Ausgabe 7/2026
Amtlich
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Hinweis zur Straßenreinigungspflicht

Eine saubere und gepflegte Stadt trägt wesentlich zur Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner bei. Ob herabfallendes Laub im Herbst, Pflanzenwuchs im Frühjahr oder sonstige Verschmutzungen im Jahresverlauf – die Straßenreinigung ist zu jeder Jahreszeit von Bedeutung. Damit die Stadt Bad Schmiedeberg und ihre Ortsteile ein attraktives Wohn- und Geschäftsumfeld bleiben, ist die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Grundstückseigentümer erforderlich.

Die Stadtverwaltung Bad Schmiedeberg weist daher auf die geltenden Regelungen der Straßenreinigungssatzung hin. Darin sind die Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die durch öffentliche Straßen, Wege oder Plätze erschlossen werden, hinsichtlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes festgelegt.

Grundsätzlich obliegt den Eigentümern der an öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke die Reinigung der Gehwege sowie der Parkbuchten und Parkstreifen. Darüber hinaus sind die Anlieger für die Reinigung der Fahrbahnen jener Straßen verantwortlich, die nicht an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind.

Zur Reinigungspflicht gehört insbesondere die Beseitigung von Verschmutzungen, Laub und sonstigen Ablagerungen. Ebenso ist auf befestigten Straßenteilen vorhandenes Unkraut zu entfernen.

Treten außergewöhnliche Verunreinigungen auf, beispielsweise infolge eines Sturms, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Unabhängig davon ist die regelmäßige Reinigung mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. Diese hat vor Sonn- und Feiertagen bis spätestens 18.00 Uhr zu erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. In solchen Fällen kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Schmiedeberg kann auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter dem Menüpunkt „Rathaus und Bürgerservice“ -> „Satzungen“ -> „Straßenreinigungssatzung“ eingesehen werden.

Ihr Ordnungsamt