Das Amtsblatt der Stadt Bad Schmiedeberg kann ab September 2023 nur noch an die Haushalte zugestellt werden, die an ihren Briefkästen keinen Sperrvermerk „Bitte keine Werbung“ oder dergleichen angebracht haben.
Mit diesem Vermerk üben Sie als Empfänger Ihr Selbstbestimmungsrecht gegen den Einwurf von sogenannten Postaktuellsendungen oder Postwurfsendungen aus. Zu solchen zählt auch das Amtsblatt. Eine Reklamation der ausgebliebenen Zustellung ist nicht möglich.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie das Amtsblatt weiter lesen möchten und damit über Neuigkeiten in Ihrer Stadt, Ihren Vereinen, Ihrer Kirchengemeinde usw. informiert bleiben möchten:
| - | Sie entfernen den Aufkleber auf Ihrem Briefkasten, oder |
| - | Sie holen sich selbst ein Exemplar in der Stadtverwaltung oder Stadtbibliothek ab (hier kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass noch genügend Exemplare vorhanden sind), oder |
| - | das Amtsblatt als PDF-Datei auf unserer Homepage downloaden unter: www.bad-schmiedeberg.de/verwaltung#Amtsblatt |