Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Einheitsgemeinde,
in den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Niederschlagswasser von privaten Grundstücken – insbesondere von versiegelten Dach- und Hofflächen – gesammelt in die öffentliche Kanalisation sowie in den öffentlichen Verkehrsraum eingeleitet wird.
Aus diesem Anlass möchte die Stadtverwaltung auf die geltenden gesetzlichen Regelungen hinweisen:
Gesetzliche Verpflichtung zur Grundstücksentwässerung
Gemäß §78a Abs.2 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in Verbindung mit §55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist jeder Grundstückseigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet, das auf dem eigenen Grundstück anfallende Niederschlagswasser auch dort zu verwerten, zu versickern oder zu verrieseln.
Die dezentrale Versickerung hat gesetzlichen Vorrang vor der Einleitung in Gewässer oder in die Kanalisation. Das Regenwasser soll dort verbleiben, wo es anfällt, um den natürlichen Wasserkreislauf zu unterstützen und zur Neubildung von Grundwasser beizutragen.
Ausnahmeregelung bei fehlender Versickerungsmöglichkeit
Uns ist bewusst, dass eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück nicht für jeden Eigentümer baulich oder bodenbedingt umsetzbar ist. In diesen begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Wasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation, sofern vorhanden, einzuleiten.
Wichtig: Hierfür ist eine Zustimmung durch die Stadt Bad Schmiedeberg notwendig. Für Firmen- oder Betriebsgelände ist sogar zwingend eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese muss bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wittenberg beantragt werden.
Verbot der Einleitung in den öffentlichen Verkehrsraum
Das unbefugte Ableiten von Regenwasser in den öffentlichen Raum – wie auf Gehwege, Fahrbahnen oder Randbereiche – ist strengstens untersagt. Durch wild abfließendes Wasser kann es, insbesondere durch Aquaplaning im Sommer oder Glatteisbildung im Winter, zu erheblichen Gefahren für die Allgemeinheit und den Straßenverkehr kommen. Zudem drohen Schäden an den kommunalen Anlagen, deren Reparatur wiederum mit erheblichen finanziellen Kosten verbunden ist.
Die dezentrale Nutzung von Regenwasser – beispielsweise durch Zisternen oder Regentonnen zur Gartenbewässerung – schont nicht nur die Umwelt, sondern schützt bei starkem Regen auch unsere Kanalisation vor Überlastung. Zudem bietet die fachgerechte Versickerung auf dem eigenen Grundstück die Möglichkeit, von den kommunalen Niederschlagswassergebühren befreit zu werden.
Bitte überprüfen Sie die Entwässerungssituation auf ihrem Grundstück. Bei Fragen zu Genehmigungen oder technischen Umsetzungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.