Zum dritten Mal wird in der Stadt Bad Schmiedeberg ein Jugendstadtrat für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Als Rechtsgrundlage hierfür hat der Stadtrat eine Satzung für den Jugendstadtrat erlassen. Wahlleiter dieser Wahl ist die Bürgermeisterin. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter und der Vorsitzenden des Kultur-, Sozial- und Tourismusausschusses des Stadtrates.
Als Wahltag hat die Wahlleiterin den 10.11.2025 festgelegt.
Wer wählt den Jugendstadtrat und wer kann gewählt werden?
Der Wahltag ist wichtig für die Bestimmung der Wahlberechtigung. Nur wer zur Wahl „wahlberechtigt“ ist, darf
(1.) Seine Stimme für die Wahl abgeben und so den neuen Jugendstadtrat mitwählen (dann bin ich „Wähler“) und
(2.) Wenn man in den neuen Jugendstadtrat gewählt werden will und eine Bewerbung in Form eines Wahlvorschlages einreicht (dann bin ich
„Wahlbewerber/Wahlvorschlag“).
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche, die in der Einheitsgemeinde Stadt Bad Schmiedeberg seit 09.08.2025 (3 Monate vor der Wahl) wohnen und am 10.11.2025 das 12. Lebensjahr vollendet, jedoch das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (12 bis 19 Jahre alt).
Alle Wahlberechtigten werden in einem Wählerverzeichnis geführt. Wählen kann nur, wer in diesem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wie weiß ich, dass ich wahlberechtigt bin?
Bis spätestens zum 15.09.2025 erhalten alle wahlberechtigten Kinder und Jugendliche per Post ein Schreiben „Wahlbenachrichtigung“ mit Hinweisen zur Wahl des Jugendstadtrates. Solltest du keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann melde dich spätestens bis zum 09.10.2025 in der Stadtverwaltung.
Wie bewerbe ich mich für den Jugendstadtrat?
Die Bewerbung für die Wahl zum Jugendstadtrat muss auf einem amtlichen Vordruck („Wahlvorschlag“) erfolgen. Den Vordruck „Wahlvorschlag“ erhältst du in der Stadtverwaltung oder online auf der Homepage der Stadtverwaltung (www.bad-schmiedeberg.de).
Wer sich bewerben will, füllt diesen Vordruck aus und wirft ihn in den Briefkasten des Rathauses in Bad Schmiedeberg ein oder sendet ihn elektronisch zurück an E-Mail: wahlen@bad-schmiedeberg.de. Dieser Wahlvorschlag muss bis spätestens zum 25.09.2025 um 12 Uhr im Rathaus vorliegen, um die Zulassung zu erhalten. Die Vorstellung der dann zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt auf der Homepageseite der Stadt Bad Schmiedeberg am 26.09.2025. Für die Vorstellung ist es auch möglich, wenn du ein Passfoto und/oder einen kurzen Text einreichst, woraus hervorgeht, wofür du dich im Jugendstadtrat besonders einsetzen möchtest.
Wie, wann und wo wird gewählt?
Die Wahl erfolgt durch eine „Stimmabgabe“ durch die Wähler auf einem Stimmzettel. Dabei hat jeder Wähler für die Wahl des Jugendstadtrates bis zu 3 Stimmen (Stimmen = „Ankreuzen“). Du kannst dabei alle 3 Stimmen einem Wahlbewerber/Wahlvorschlag geben (3 Kreuze), du kannst aber auch die Stimmen auf mehrere Wahlbewerber einzeln verteilen (3 Kreuze einzeln). Du darfst aber nicht mehr als 3 Kreuze auf dem Stimmzettel vermerken, sonst ist der Stimmzettel ungültig und zählt bei der Wahl nicht mit.
Die Wahl wird als „Briefwahl“ durchgeführt. Bei der Briefwahl kannst du „von zu Hause aus“ wählen, d.h. du bekommst deine Wahlunterlagen mit Stimmzettel nach Hause geschickt und kannst dann zu Hause deine Stimme abgeben. Wie geht das?
Wenn du die Briefwahlunterlagen erhalten möchtest, musst du das beantragen. Für den Antrag benutzt du deine „Wahlbenachrichtigung“, die du erhalten hast. Hier gibt es unten oder auf der Rückseite den „Antrag auf Briefwahl“. Diesen Abschnitt füllst du aus, auch mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und wirfst ihn in den Briefkasten im Rathaus in Bad Schmiedeberg ein. Den Antrag kannst du ab 15.09.2025, aber spätestens bis zum 03.11.2025 stellen. Von der Stadtverwaltung erhältst du dann deine Wahlunterlagen per Post nach Hause. Dann wie beschrieben den Stimmzettel ankreuzen und wieder im Umschlag zurück in den Rathaus-Briefkasten einwerfen. Dort muss er spätestens am 07.11.2025 um 12 Uhr eingeworfen sein. Wenn er später eingeworfen wird, kann dein Stimmzettel bei der Auszählung nicht mitgezählt werden.
Wer wird gewählt?
Alle Stimmzettel werden ausgezählt und dabei die Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge (Wahlbewerber) ermittelt. Die ersten 9 Wahlbewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben, sind in den neuen Jugendstadtrat gewählt.
Wo informiere ich mich weiter?
Alle weiteren Hinweise und Bekanntmachungen für die Wahl des Jugendstadtrates werden auf der Homepageseite www.bad-schmiedeberg.de unter „Politik/Jugendstadtrat“ eingestellt.