Titel Logo
Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 1/2023
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

HHPlan

Bekanntmachung:

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Unteres Pließnitztal-Gaule“ für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Abwasserzweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf  —  939.800,00 EUR

-

Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen auf  —  939.620,00 EUR

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen

(ordentliches Ergebnis) auf  —  180,00 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf —  0,00 EUR

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf  —  0,00 EUR

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und

Aufwendungen (Sonderergebnis) auf  —  0,00 EUR

-

Gesamtergebnis auf  —  180,00 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen

des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf  —  0,00 EUR

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen

des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf  —  0,00 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. §72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO auf — 0,00 EUR

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. §72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf  —  0,00 EUR

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf  —  180,00 EUR

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  714.400,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  626.120,00 EUR

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender

Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der

Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf  —  88.280,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf —  0,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf  —  74.000,00 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -74.000,00 EUR

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  14.280,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf  —  1.300,00 EUR

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -1.300,00 EUR

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln

im Haushaltsjahr auf  —  12.980,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

Die Beteiligungsquote liegt zum Stand vom 30.06.2022

bei 69% Stadt Bernstadt a. d. Eigen sowie 31% Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen.

Schönau-Berzdorf, den 13.01.2023
gez. Weise, Verbandsvorsitzender

Bekanntmachung: Auslegung Haushaltsplan:

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 30.01. bis 03.02.2023 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes - Am Gemeindeamt 3 - Schönau-Berzdorf aus.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

13:00 bis 16:00 Uhr

gez. Weise, Verbandsvorsitzender

Bericht von der 3. Verbandsversammlung im Haushaltsjahr 2022 des Abwasserzweckverbandes „Unteres Pließnitztal-Gaule“ am 21.12.2022

Zu der Verbandsversammlung waren beide Verbandsmitglieder und 5 Verbandsvertreter anwesend.

gefasste Beschlüsse:

07/2022

Haushaltssatzung 2023

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Jahres 2023 haben in den Entwürfen vom 01.12.2022 bis 09.12.2022 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverband ausgelegen. Einwohner und Abgabepflichtige hatten seit dem 01.12.2022 für 14 Arbeitstage Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen. Einwendungen wurden keine Vorgebracht.

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung beschließt den Verzicht über einen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2023. Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2023 auf doppischer Basis. Der Ergebnishaushalt weist ein ordentliches Ergebnis i. H. v. 180,00 € aus. Im Finanzhaushalt ist ein Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr i. H. V. 12.980,00 € geplant. Es sind weder Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen noch Umlagen im Haushalt 2023 eingestellt. Ein Kassenkredit wird nicht aufgenommen.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.

08/2022

Anschaffung Notstromaggregat - Bestätigung Eilentscheidung

Aufgrund eines kurzfristig verfügbaren Angebots der Firma QP International mit Bindungsfrist bis zum nächsten Werktag und gleichzeitigen Auftreten mehrerer Kaufinteressenten, hat der Verbandsvorsitzenden den Kauf per Eilentscheidung getroffen. Durch die sofortige Verfügbarkeit des Geräts ohne mehrmonatige Lieferzeit und die bedeutend geringeren Anschaffungskosten im Vergleich mit weiteren Angeboten war auch dahingehend die Eilentscheidung zu rechtfertigen. Der Abwasserzweckverband kann somit die Entsorgungssicherheit für das Verbandsgebiet auch im Notbetrieb bei einer möglichen Einschränkung der Stromversorgung gewährleisten.

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung bestätigt den durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden vorweggenommenen Kauf eines Notstromaggregats bei der Firma QP International GmbH zum Kaufpreis von 32.366,81 €.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.

09/2022

Verfahren zur Gebührenkalkulation

Der Abwasserzweckverband ist als Aufgabenträger dazu verpflichtet die laufenden Aufwendungen zur Bewältigung der Abwasserbeseitigungspflicht zu refinanzieren. Gemäß SächsKAG i. V. m. SächsGemO sind die Gebühren auf Grundlage der Kostendeckung zu erheben. Dafür sind in regelmäßigen Abständen Gebührenkalkulationen mit entsprechenden Vor- und Nachkalkulationen zu erstellen.

Beschlusstext:

Die Verbandsversammlung beschließt, dass die Möglichkeit der Aufstellung der folgenden Gebührenkalkulation auch ohne Vorhandensein der Jahresabschlüsse zu prüfen ist und bei Bedarf entsprechend umzusetzen ist.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.

gez. Weise
Verbandsvorsitzender