Aufgrund von § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Abwasserzweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf — 939.800,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf — 939.620,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen |
|
| (ordentliches Ergebnis) auf — 180,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf — 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf — 0,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf — 0,00 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf — 180,00 EUR |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf — 0,00 EUR | |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf — 0,00 EUR | |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. §72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO auf — 0,00 EUR | |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. §72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO auf — 0,00 EUR | |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf — 180,00 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 714.400,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 626.120,00 EUR |
| Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 88.280,00 EUR | |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 74.000,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -74.000,00 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 14.280,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.300,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.300,00 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf — 12.980,00 EUR |
| festgesetzt. | |
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Die Beteiligungsquote liegt zum Stand vom 30.06.2022
bei 69% Stadt Bernstadt a. d. Eigen sowie 31% Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen.
Bekanntmachung: Auslegung Haushaltsplan:
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 30.01. bis 03.02.2023 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes - Am Gemeindeamt 3 - Schönau-Berzdorf aus.
| Sprechzeiten: | |
| Montag bis Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Zu der Verbandsversammlung waren beide Verbandsmitglieder und 5 Verbandsvertreter anwesend.
gefasste Beschlüsse:
07/2022
Haushaltssatzung 2023
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Jahres 2023 haben in den Entwürfen vom 01.12.2022 bis 09.12.2022 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverband ausgelegen. Einwohner und Abgabepflichtige hatten seit dem 01.12.2022 für 14 Arbeitstage Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen. Einwendungen wurden keine Vorgebracht.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt den Verzicht über einen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2023. Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2023 auf doppischer Basis. Der Ergebnishaushalt weist ein ordentliches Ergebnis i. H. v. 180,00 € aus. Im Finanzhaushalt ist ein Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr i. H. V. 12.980,00 € geplant. Es sind weder Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen noch Umlagen im Haushalt 2023 eingestellt. Ein Kassenkredit wird nicht aufgenommen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
08/2022
Anschaffung Notstromaggregat - Bestätigung Eilentscheidung
Aufgrund eines kurzfristig verfügbaren Angebots der Firma QP International mit Bindungsfrist bis zum nächsten Werktag und gleichzeitigen Auftreten mehrerer Kaufinteressenten, hat der Verbandsvorsitzenden den Kauf per Eilentscheidung getroffen. Durch die sofortige Verfügbarkeit des Geräts ohne mehrmonatige Lieferzeit und die bedeutend geringeren Anschaffungskosten im Vergleich mit weiteren Angeboten war auch dahingehend die Eilentscheidung zu rechtfertigen. Der Abwasserzweckverband kann somit die Entsorgungssicherheit für das Verbandsgebiet auch im Notbetrieb bei einer möglichen Einschränkung der Stromversorgung gewährleisten.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung bestätigt den durch Eilentscheidung des Verbandsvorsitzenden vorweggenommenen Kauf eines Notstromaggregats bei der Firma QP International GmbH zum Kaufpreis von 32.366,81 €.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
09/2022
Verfahren zur Gebührenkalkulation
Der Abwasserzweckverband ist als Aufgabenträger dazu verpflichtet die laufenden Aufwendungen zur Bewältigung der Abwasserbeseitigungspflicht zu refinanzieren. Gemäß SächsKAG i. V. m. SächsGemO sind die Gebühren auf Grundlage der Kostendeckung zu erheben. Dafür sind in regelmäßigen Abständen Gebührenkalkulationen mit entsprechenden Vor- und Nachkalkulationen zu erstellen.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt, dass die Möglichkeit der Aufstellung der folgenden Gebührenkalkulation auch ohne Vorhandensein der Jahresabschlüsse zu prüfen ist und bei Bedarf entsprechend umzusetzen ist.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.