Bericht von der 1. Verbandsversammlung im Haushaltsjahr 2023 des Abwasserzweckverbandes „Unteres Pließnitztal-Gaule“ am 24.10.2023
Zu der Verbandsversammlung waren beide Verbandsmitglieder und 5 Verbandsvertreter anwesend.
gefasste Beschlüsse:
01/2023
Einstellung Fachkraft für Abwassertechnik
Mit dem Ausscheiden eines Mitarbeiters im Juni 2012 aus dem technischen Bereich wurde Herr Apelt als Azubi gewonnen. Damit der Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann und den damit verbundenen organisatorischen und technischen Aufgaben, sowie den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, ist es zwingend erforderlich den Bereich Technik durch zwei Arbeitnehmer abzusichern.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschießt, dass der Auszubildende Herr Patrick Apelt nach erfolgreicher Beendigung seiner Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik als Vollbeschäftigter im Abwasserzweckverband übernommen wird. Das Beschäftigungsverhältnis soll mit dem 01.07.2023 beginnen. Die Einstellung erfolgt nach TVöD entsprechend des ausgewiesenen Stellenplans im Haushaltsplan 2023.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
02/2023
Übergangsregelung für die Jahresabschlüsse 2010-2020
Vor dem Hintergrund der bei einer Vielzahl an Kommunen im Freistaat Sachsen bestehenden Defizite bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse hat das Sächsische Staatsministerium des Innern in der Gemeindeordnung das Wahlrecht für verkürzte Jahresabschlüsse geschaffen. Mit dem Beschluss ermöglicht die Verbandsversammlung dem Abwasserzweckverband die bestehenden Rückstände effizient und rechtskonform abzubauen.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die Verwaltung des Abwasserzweckverbands zu ermächtigen, von der Möglichkeit zur erleichterten Aufstellung der Jahresabschlüsse in den Jahren 2010 bis 2020 Gebrauch zu machen. Es kann und die Bestandteile gemäß § 88 Abs. 5 SächsGemo i.V.m. § 63 Abs. 9 SächsKomHVO verzichtet werden.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
03/2023
Leistungsvergabe Fortschreibung Globalberechnung
Die Globalberechnung des Abwasserzweckverbands endet mit dem Prognosezeitraum des Jahres 2010. Mit Ablauf des Prognosezeitraums und gemäß § 18 Abs. 2 SächsKAG ist die Globalberechnung fortzuschreiben, wenn sich die Summe der Beitragsbemessungseinheiten gegenüber der letzten Globalberechnung um mehr als 5 Prozent verändert hat, weitere Beiträge im Sinne von § 17 Abs. 2 erhoben werden sollen oder der Beitragsmaßstab durch einen anderen ersetzt werden soll.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die KOGIS Beratungs-GmbH Bautzen mit der Fortschreibung der Globalberechnung zum Leistungspreis von 6982,21 € zu beauftragen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
Bericht von der 2. Verbandsversammlung im Haushaltsjahr 2023 des Abwasserzweckverbandes „Unteres Pließnitztal-Gaule“ am 21.11.2023
Zu der Verbandsversammlung waren beide Verbandsmitglieder und 3 Verbandsvertreter anwesend.
gefasste Beschlüsse:
04/2023
Feststellung Jahresabschluss 2010
Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde dieser vom Rechnungsprüfamt der Stadt Görlitz örtlich geprüft. Entsprechend § 88c Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung i.V.m. § 47 Abs. 2 Satz 1 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung den Jahresabschluss festzustellen.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2010 fest.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
05/2023
Haushaltssatzung 2024
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Jahres 2024 haben in den Entwürfen vom 30.10.2023 bis 08.11.2023 in der Geschäftsstelle ausgelegen. Einwohner und Abgabepflichtige hatten seit dem 30.10.2023 für 14 Arbeitstage Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen. Einwendungen wurden keine Vorgebracht.
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt den Verzicht über einen Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2024. Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 auf doppischer Basis. Der Ergebnishaushalt weist ein veranschlagtes Gesamtergebnis i.H.v. - 46.060,00 € aus. Im Finanzhaushalt ist ein Finanzmittelbedarf i.H.v. 147.560,00 € geplant. Es sind weder Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen noch Umlagen im Haushalt 2024 eingestellt. Ein Kassenkredit wird nicht aufgenommen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 7 „JA“-Stimmen.
Bekanntmachung:
1. Auslegung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegen während der Öffnungszeiten dauerhaft in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbands - Am Gemeindeamt 3 - Schönau-Berzdorf aus.
Öffnungszeiten:
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:45 |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:45 |
| 2. Auslegung Eröffnungsbilanz | |
| Die Eröffnungsbilanz mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegen in der Zeit vom 04.02.2024 bis 12.02.2024 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbands - Am Gemeindeamt 3 - Schönau-Berzdorf aus. | |
| Montag bis Freitag: | 09:00 bis 12:00 |
| Dienstag: | 13:00 bis 17:45 |
| Donnerstag: | 13:00 bis 15:45 |
3. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Unteres Pließnitztal-Gaule“ für das Haushaltsjahr 2024
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Abwasserzweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 954.100,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.000.160,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -46.060,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -46.060,00 EUR |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR | |
| Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR | |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. §72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR | |
| Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. §72 Abs.3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR | |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -46.060,00 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | ||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 724.100,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 679.160,00 EUR |
| Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen |
| |
| und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 44.940,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 192.500,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -192.500,00 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -147.560,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -147.560,00 EUR |
festgesetzt.
Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
Die Beteiligungsquote liegt zum Stand vom 30.06.2023
bei 69% Stadt Bernstadt a. d. Eigen sowie 31% Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen.
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, |
| 2. | Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| 3. | der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, |
| 4. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist |
| a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder |
| b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. |
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.