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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 1/2024
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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3. Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht

Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Gruppenauskunft vor Wahlen

Am 09. Juni 2024 finden die Europawahl und die Kommunalwahlen statt.

Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) dafür Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten auf Antrag Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen.

Übermittelt werden dürfen:

  • Familiennamen,

  • Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens,

  • Doktorgrad,

  • Anschrift.

Eine Auskunftserteilung erfolgt nicht, soweit

  • der Betroffene für eine JVA, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung im Sinne von § 52 Bundesmeldegesetz gemeldet ist,

  • eine Auskunftssperre vorliegt,

  • die betroffene Person der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung ihrer Daten widersprochen hat oder widerspricht, gemäß § 50 Abs. 5 BMG.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadtverwaltung Bernstadt a.d. Eigen, Einwohnermeldeamt Bautzener Str. 21, 02748 Bernstadt a.d. Eigen und gilt bis auf Widerruf.

Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.