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Pließnitzkurier – Amtsblatt und Informationen der Stadt Bernstadt a. d. Eigen
Ausgabe 1/2024
Amtsblatt der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
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Bericht des Rates

2. Bekanntmachung:

Bericht von der Stadtratssitzung am 18.01.2024

Zu dieser Stadtratssitzung konnten keine Gäste begrüßt werden. Im Rahmen der Bürgerfragestunde gab es keine Anfragen.

Der Beschluss 2024/49/01 – LV Lieferung Bauhoftechnik

wurde vertagt und soll in einer Sonderratssitzung vor dem 31.1.2024 beschlossen werden.

Zu dieser Stadtratssitzung konnten folgende Beschlüsse gefasst werden:

Beschluss 2024/49/02 – Wahlwerbung 2024

Am 09.06.2024 finden, neben der Europawahl, die Wahl Kreistag, Stadtrat und zu den Ortschaftsräten statt. Weiterhin wird am 01.09.2024 der sächsische Landtag gewählt.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

Plakatierungen und Infostände sind in der Zeit vom 29.04. bis 14.06.24 bzw. 22.07. bis 06.09.2024 möglich.

Plakatwerbung:

-ein Großplakat (maximal 2x3m) pro Gemarkung und Partei/Wählervereinigung

-pro Partei/Wählervereinigung zehn Plakate, maximale Größe DIN A1, im Stadtgebiet, einschließlich der Ortschaften, hiervon maximal fünf im Stadtkerngebiet, keine Plakatierung am Markt

-keine Plakatierung in und an kommunalen Einrichtungen (z.B.: Rathaus, Schule, Kindereinrichtungen)

-keine Plakatierung im Umkreis von 100m um Wahllokale

Infoveranstaltung:

-Es sind keine Wahlwerbe- bzw. Infoveranstaltungen in kommunalen Gebäuden zulässig.

-Infostände nur an Markttagen

Amtsblatt:

-Wahlwerbung im Amtsblatt ist nur für Stadt- und Ortschaftsratswahl möglich.

-Je Partei/Wählervereinigung kann eine ½ Seite am Ende des Amtsblattes genutzt werden, eine eindeutige Kennzeichnung als Wahlwerbung ist erforderlich.

-Einreichung nur in digitaler Form, Reihenfolge nach Eingangsdatum.

-Eine Beilage von Flyern ist nicht möglich.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Reglementierung der Wahlwerbung in Vorbereitung der Wahlen am 09.06.2024 bzw. 01.09.2024.

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.

Beschluss 2024/49/03 – Annahme von Spenden

Der Bürgermeister nahm aufgrund SächsGemO §§ 20 und 39 nicht an der Diskussion und Beschlussfassung teil. Dieser TOP wurde durch den stellv. Bürgermeister StR Dutschke geleitet.

Beschlusstext:

Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von

290,00 € als Sachspende für den Weihnachtsmarkt,

100,00 € als Spende für Ausbildung und Technik FFW Bernstadt

Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 13 Ja-Stimmen.

Zu Beginn der Stadtratssitzung erfolgte die erste Lesung zum Haushalt 2024.

Dem Stadtrat liegt ein nicht ausgeglichener Haushalt vor, es ist ein Defizit von 1,705 Mill € zu verzeichnen. Die Tendenz der Folgejahre wird sich ebenso halten. Trotzdem kann man

davon ausgehen, dass der Haushalt genehmigungsfähig ist, da mit der Rücklage ausgeglichen werden kann. Es sind keine Kassenkredite erforderlich. Eine ständige Kostenkontrolle und kritische Hinterfragung aller Haushaltspositionen sind ständig geboten. Eine Anpassung der Entgelte und Hebesätze im Laufe des Jahres 2024 ist ebenfalls dringend geboten.

Der Haushalt liegt nun wie veröffentlicht in der Zeit vom 19.1. – 29.1. zur Einsichtnahme im Rathaus aus und soll in der Stadtratssitzung am 8.2.2024 zur Beschlussfassung kommen.

Im weiteren Verlauf informierte der Bürgermeister über folgende Sachstände.

- Die Räume im Kellergeschoss der Oberschule werden nach den Winterferien wieder nutzbar sein. Die technische Umrüstung zum Digitalpakt Schule ist ebenfalls fast abgeschlossen.

- Die Submission zum Ersatzneubau der sogenannten Posselt-Brücke ist erfolgt, eine Leistungsvergabe wird in der Februar Stadtratssitzung erfolgen.