Zu dieser Stadtratssitzung konnten 15 Gäste begrüßt werden.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss 2024/05/01 - Beschluss HH-Satzung und HH-Plan 2025
In der Stadtratssitzung am 14. November 2024 wurde der Entwurf des Haushaltsplanes vorgestellt, stand zur Diskussion und wurde durch den Rat bestätigt. Es erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfes vom 18.11.2024 bis 27.11.2024, es gab keine Einsichtnahme und es gab in der gewahrten Einspruchsfrist, bis einschließlich 06. Dezember 2024, keine Einsprüche, Einwendungen oder Änderungsanträge.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2025 entsprechend der Anlage I.
Das Gesamtergebnis weist einen negativen Betrag (Saldo des Gesamtbetrages der ordentlichen Erträge und des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen) in Höhe von -395.400€ aus. Die 395.400€ können mit dem Basiskapital verrechnet werden. Als veranschlagtes Gesamtergebnis werden 0€ ausgewiesen. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2025 ist positiv und beträgt 172.100€. Der Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit ist negativ und beträgt -2.566.400€. Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Finanzierungsmittelfehlbetrag) beträgt im Haushaltsjahr 2025 -2.394.300€. Die Verwaltung wird zur Aufnahme eines Kassenkredites bis zu einer Höhe von 1.500.000 € ermächtigt. Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses wird verzichtet. Die Anlage I ist Bestandteil des Beschlusses 2024/05/01.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Prüfung und Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Beschlussfassung erfolgte mit
Beschluss 2024/05/02 - Private Maßnahme Stadtsanierung Bernstadt – LZP
Die Kirchgemeinde Bernstadt a. d. Eigen hat mit Antrag vom 02.05.2024 Unterstützung bei der Sanierung des Kirchturmes beantragt. Die erste Beschlussfassung vom 16.05.2024 wurde abgelehnt. Zwischenzeitlich gab es eine Vielzahl von Gesprächen mit z.B. des Landesamt für Denkmalpflege und auch zwischen Stadtrat und Kirchgemeinde
Die Höhe der Förderung beträgt bei Gemeinbedarfseinrichtungen maximal 100 %. Die Gemeinde kann die Förderhöhe jedoch im Rahmen der zu schließenden Vereinbarung begrenzen.
Im Rahmen der Städtebauförderung stehen im Bund-Länder-Programm Lebendige Zentren in den Jahren 2024 und 2025 genügend ungebundene Finanzhilfen zur Verfügung. Es wurde im Rahmen des Fortsetzungsantrags 2025 vorerst 120.000 € im Jahr 2025 eingestellt.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Förderung der privaten Einzelmaßnahme Sanierung Kirchturm mit einem maximalen Kostenerstattungsbetrag in Höhe von 120.000 €. (Anteil der Stadt 40.000 € (1/3))
Die Beschlussfassung erfolgte mit
Beschluss 2024/05/03 - Leistungsvergabe 3. Nachtrag und Bauwerksprüfung ‚ENB Posselt-Brücke‘ (Al-B-02) in Altbernsdorf
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Leistungsvergabe 4. Nachtrag an die OSTEG mbH aus Zittau mit einer Nachtragsangebotssumme von 17.824,75 €.
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Leistungsvergabe Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an das Ingenieurbüro BR.ING aus 02625 Bautzen mit einer Angebotssumme von 2.848,86 €.
Die Beschlussfassung erfolgte mit
Beschluss 2024/05/04 - Beschluss Leistungsvergabe Los 9, Trockenbau, MZH Dittersbach
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Leistungsvergabe des Loses 9 – Trockenbau an Bau und Ausbau Andre Knebel GmbH aus 02788 Hirschfelde mit einer Angebotssumme von 135.561,98 €.
Die Beschlussfassung erfolgte mit
Beschluss 2024/05/05 - Beschluss Leistungsvergabe Los 10, Tischlerarbeiten, MZH Dittersbach
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a. d. Eigen beschließt die Leistungsvergabe des Loses 10 –Tischlerarbeiten an Tischlerei & Fensterbau Graf aus 02733 Cunewalde mit einer Angebotssumme von 220.510,69 €.
Die Beschlussfassung erfolgte
Beschluss 2024/05/06 – Ratsarbeitsplan 2025
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt den nachfolgenden Ratsarbeitsplan für das Jahr 2025. Der Ratsarbeitsplan ist als Anlage Bestandteil des Beschlusses.
Die Beschlussfassung erfolgte
Ratsarbeitsplan 2025
Ratssitzung i.d.R. am 2. Donnerstag im Monat, Hauptausschuss bei Bedarf jeweils in der vorherigen Woche, Termine technischer Ausschuss und Sozialausschuss werden bei Bedarf ergänzt.
| Nr. Sitzung | Monat | Rat | Haupt-ausschuss | techn. Ausschuss | Sozial-ausschuss |
| 06 | Januar | 16.01. | 02.01 | 23.01. | 14.01. |
| 07 | Februar | 13.02. | 04.02. |
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| 08 | März | 13.03. | 04.03. |
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| 09 | April | 10.04. | 01.04. |
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| 10 | Mai | 08.05. | 29.04. |
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| 11 | Juni | 12.06 | 03.06. |
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| Juli | Sommerpause | |||
| 12 | August | 14.08. | 05.08. |
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| 13 | September | 11.09. | 02.09. |
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| 14 | Oktober | 09.10. | 30.09. |
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| 15 | November | 13.11. | 04.11. |
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| 16 | Dezember | 11.12. | 02.12. |
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Ratstermine mit Einladung immer aktuell unter www.bernstadt.de!
Es erfolgen grundsätzlich Einladungen. Beginn ist jeweils 19.00 Uhr.
Beschluss 2024/05/07 - Nachwahl der Vertreter Gemeinschaftsausschuss VWG Bernstadt – Schönau-Berzdorf
Durch den Stadtrat der Stadt Bernstadt sind 3/5 der Vertreter im Gemeinschaftsausschuss zu wählen. Somit ist die Anzahl von derzeit vier Ratsmitgliedern neben dem Bürgermeister auf drei zu reduzieren. Die Gemeinde Schönau-Berzdorf ist weiterhin mit zwei Ratsmitgliedern neben der Bürgermeisterin im Gemeinschaftsausschuss vertreten.
Wenn kein Widerspruch besteht, kann offen gewählt werden.
Es kandidieren folgende Stadträte:
1. Stadtrat Sven Hämisch, 2. Stadtrat Marcel Ernst, 3. Stadträtin Barbara Heidrich
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen wählt folgende Ratsmitglieder in den Gemeinschaftsausschuss der VWG Bernstadt – Schönau-Berzdorf.
1. SR Sven Hämisch
2. SR Marcel Ernst
3. SR Barbara Heidrich
Die Beschlussfassung erfolgte
Beschluss 2024/05/08 – Wahlwerbung 2025
Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Erste Anträge bezüglich einer Plakatierung innerhalb unserer Verwaltungsgemeinschaft liegen bereits vor.
Die Festlegungen, welche zu den Wahlen (Landtags-, Europa- und Kommunalwahl) in 2024 getroffen wurden, wurden durch die Parteien reibungslos umgesetzt. Daher werden auch für die anstehende Bundestagswahl folgende Festlegungen aufrechterhalten:
Plakatierungen und Infostände sind in der Zeit vom 13.01.2025 bis 02.03.2025 möglich.
| Plakatwerbung: | |
| - | ein Großplakat (maximal 2x3m) pro Gemarkung und Partei/Wählervereinigung, nach Anlage „Kommunale Flächen“ |
| - | pro Partei/Wählervereinigung zehn Plakate, maximale Größe DIN A1, im Stadtgebiet, einschließlich der Ortschaften, hiervon maximal fünf im Stadtkerngebiet, keine Plakatierung am Markt |
| - | keine Plakatierung in und an kommunalen Einrichtungen (z.B.: Rathaus, Schule, Kindereinrichtungen) |
| - | keine Plakatierung im Umkreis von 100m um Wahllokale |
| Infoveranstaltung: | |
| - | Es sind keine Wahlwerbe bzw. Infoveranstaltungen in kommunalen Gebäuden zulässig. |
| - | Infostände nur an Markttagen |
| Amtsblatt: | |
| - | Das Amtsblatt steht zum Abdruck von Wahlwerbung zur Bundestagswahl nicht zur Verfügung. |
| - | Eine Beilage von Flyern ist nicht möglich. |
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Reglementierung der Wahlwerbung in Vorbereitung der Wahlen am 23.02.2025.
Die Beschlussfassung erfolgte
Beschluss 2024/05/09 - ÜPL/APL Beschaffung IT-Hardware
Im Zusammenhang mit der Beschaffung des Dokumenten-Management-Systems (DMS) und des Ratsinformationssystems (RIS), auf Grundlage des Beschlusses 2024/01/09 vom 15.08.2024 ist es erforderlich eine Hardwareanpassung vorzunehmen. Dies betrifft im Wesentlichen die Ertüchtigung des Servers der Stadtverwaltung Bernstadt. Auch in der Folge ist für die Erneuerung und Ersatzbeschaffung von IT Hard- und Software die Planung von finanziellen Ressourcen erforderlich. Es stehen zur Umsetzung 25.779,86 € zur Verfügung. Es wird mit Gesamtausgaben von 60.000 € für die Umsetzung des Projektes gerechnet.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt a.d. Eigen beschließt die über- und außerplanmäßige Mittelverwendung des Haushaltsansatzes für das Projekt 1-00142-2022-111600 „Anschaffungen Bauhof“ in Höhe von 34.220,14 € für das Projekt 1-00123-2020-111300 „Einführung E-Akte“.
Die Beschlussfassung erfolgte
Beschluss 2024/05/10 – Annahme von Spenden
Beschlusstext: Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von
Spenden in Höhe von 3.203,45 €
| Spende Kindergarten Bienenhäusl, Krippen-Klettergerüst | 500,00 € |
| Spende für Jugendfeuerwehr | 100,00 € |
| Sachspende Picknickanlage und Straßenplatten | 2.603,45 € |
Die Beschlussfassung erfolgte
Beschluss 2024/05/11 - Waldbewirtschaftung
Gemäß des § 48 Abs. 4 SächsWaldG muss die Stadt Bernstadt a. d. Eigen den Wirtschaftsplan für das Jahr 2025, zur Bewirtschaftung des Kommunalwaldes, beschließen.
Die Bewirtschaftung erfolgt durch den Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbetrieb Oberlausitz. Die kostenpflichtige Vertragsfläche beträgt unverändert 12,9 ha.
Für das Jahr 2025 sind Einnahmen i. H. v. 400,00 € durch Holzeinschlag von 20 Festmetern Brennholz geplant. Die Ausgaben belaufen sich auf 232,00 € wegen entstandener Verwaltungskosten und Verkehrssicherungsmaßnahmen des forstlichen Revierdienstes.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt nach § 48 Abs. 4 SächsWaldG den jährlichen Wirtschaftsplan für den körperschaftlichen Waldbesitz.
Für das Jahr 2025 ist ein ordentliches Ergebnis i.H.v. 168,00 € Gewinn geplant – Gegenüberstellung der Einnahmen i.H.v. 400,00 € und Ausgaben i.H.v. 232,00 €.
Die Beschlussfassung erfolgte