Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde ein Projekt zur Errichtung einer Windenergieanlage vorgestellt. Ergänzend wurden Aufgaben und Kompetenzen des Regionalplanungsverbands sowie der Sächsischen Energieagentur präsentiert. Dem Stadtrat obliegt nun der Meinungsbilds- und Entscheidungsprozess zum konkreten Projekt und grundsätzlich für Windenergieprojekte.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde gab es keine Anfragen.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
Beschluss 2023/46/01 – Klarstellungssatzung Kemnitz „Lindelberg“
Das Plangebiet gehört zum Gemarkungsgebiet Kemnitz und liegt in Ortsmitte auf der östlichen Seite. Das betreffende Gebiet ist mittels einer Klarstellungssatzung bauplanungsrechtlich genauer zu beschreiben. Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich um eine Verdichtungsmaßnahme.
Mit der Klarstellungssatzung (entspr. §34 Abs. 4 BauGB) soll nun eine Fläche von ca. 10305m² baurechtlich klargestellt werden. Das Satzungsgebiet wird aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bernstadt entwickelt. Für die betroffenen Grundstücke besteht Innenbereichsqualität (Mischgebiet). Die hiervon unbebauten Flächen sind größtenteils als Grünfläche dargestellt. Die öffentliche Erschließung ist sichergestellt.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Klarstellungssatzung der Stadt Bernstadt a. d. Eigen / Ortschaft Kemnitz – für den Bereich „Lindelberg“ (entsprechend der Beschlussanlage) für die Gemarkung mit dem Geltungsbereich der 252/1 teilweise, 1323/3 teilweise, 1323/4, 1323/6, 1323/7 sowie 1319 teilweise entsprechend Anlage I nach §34 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die grafische Abgrenzung des Geltungsbereiches ist durch die rote Linie dargestellt.
Mit Bekanntmachung im Pließnitzkurier am 31.10.2023 tritt die Klarstellungssatzung entsprechend §10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.
Beschluss 2023/46/02 – Klarstellungssatzung Kemnitz „Am Wacheberg“
Das Plangebiet gehört zum Gemarkungsgebiet Kemnitz und liegt in Ortsmitte auf der östlichen Seite. Das betreffende Gebiet ist mittels einer Klarstellungssatzung bauplanungsrechtlich genauer zu beschreiben. Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich um eine Verdichtungsmaßnahme.
Mit der Klarstellungssatzung (entspr. §34 Abs. 4 BauGB) soll nun eine Fläche von ca. 7826m² baurechtlich klargestellt werden. Das Satzungsgebiet wird aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Bernstadt entwickelt. Für die betroffenen Grundstücke besteht Innenbereichsqualität (Mischgebiet). Die hiervon unbebauten Flächen sind größtenteils als Grünfläche dargestellt. Die öffentliche Erschließung ist sichergestellt.
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Klarstellungssatzung der Stadt Bernstadt a. d. Eigen / Ortschaft Kemnitz – für den Bereich „Am Wacheberg“ (entsprechend der Beschlussanlage) für die Gemarkung mit dem Geltungsbereich der 230 teilweise, 230/1, 1192 teilweise und 1193 teilweise entsprechend Anlage I nach §34 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die grafische Abgrenzung des Geltungsbereiches ist durch die rote Linie dargestellt.
Mit Bekanntmachung im Pließnitzkurier am 31.10.2023 tritt die Klarstellungssatzung entsprechend §10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.
Beschluss 2023/46/03 - Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der S129 in Bernstadt a.d.E.“ der Stadt Bernstadt auf dem Eigen
Zur Sicherung der verbindlichen Bauleitplanung im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der S29 in Bernstadt a.d.E.“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.
Der Vorhabenstandort befindet sich im Norden der Stadt Bernstadt a.d.E. und liegt zwischen der S129 (Bautzener Straße) und der Russenstraße. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ist ca. 9,87 ha groß und überplant landwirtschaftlich genutzte Flächen. Der geplante Bebauungsplan sieht die Ausweisung eines Gewerbegebietes vor.
Beschlusstext:
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.
Der Beschluss 2023/46/04 - Beschluss Leistungsvergabe Planung LPh 5-7 zur Umsetzung
Mehrzweckhalle Dittersbach als Ortschaftszentrum
wurde auf Antrag zur Geschäftsordnung mit 12 Ja-Stimmen vertagt und wird in einer kommenden Stadtratssitzung erneut verhandelt.
Beschluss 2023/46/05 – Annahme von Spenden
Beschlusstext:
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschließt die Annahme von Spenden in Höhe von 1.609,98 €:
Spenden für FFW Altbernsdorf Nachtwettkampf — 625,00 €
Spenden für Kita Kemnitz Kletterturm Kinderkrippe — 984,98 €
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig mit 14 Ja-Stimmen.
Im weiteren Verlauf der Stadtratssitzung informierte der Bürgermeister über folgende Sachstände:
| - | Die Bauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus Dittersbach laufen planmäßig. |
| - | Die Bauarbeiten am Straßenbau Herrnhuter Straße sind zur Zeit 2-3 Wochen im Verzug. Die Medien sowie Breitband sind verlegt. In der 45. Kalenderwoche soll dann die Deckschicht eingebracht werden. Die Bushaltestelle wird 2024 gebaut. Der Kreuzungsbereich Herrnhuter Straße/Kirchwehr wird in 2024 als Schwerpunkt zügig fertiggestellt werden. |
| - | 2024 wird der Radweg zwischen Kemnitz und Bernstadt errichtet werden. Das Vorhaben läuft unter Regie des Sächsischen Staatministeriums für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr. |