Der Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach hat mit Beschluss vom 12.03.2024 den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes festgestellt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Zweckverband Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L. gem. den Regeln der kommunalen Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik – SächsKomHVO-Doppik):
| 1.1. | Bilanzsumme — 10.347.615,83 € | |
| davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| - | das Anlagevermögen — 448.919,29 € |
| - | das Umlaufvermögen — 9.898.696,54 € |
| davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
| - | die Kapitalposition — 3.369.024,48 € |
| - | die Sonderposten — 239.718,00 € |
| - | die Rückstellungen 10.500,00 € |
| - | die Verbindlichkeiten — 6.728.373,35 € |
| 1.2. | Jahresergebnis — 44.642,76 € | |
| 1.2.1 | Summe der Erträge — 1.582.284,16 € | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen — 1.537.641,40 € | |
| Behandlung des Jahresergebnisses Vortrag auf neue Rechnung | |
| 3. | Entlastung des Verbandsvorsitzenden |
Dem Verbandsvorsitzenden wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers.
Am 25.04.2022 hat die Dr. Dornbach & Partner Treuhand GmbH im Ergebnis ihrer Prüfung dem Jahresabschluss 2021 und dem Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach/O.L. den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Auszug) erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Zweckverband „Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach“, Reichenbach/O.L., Reichenbach/O.L.:
Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverbandes „Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach“, Reichenbach/O.L. - bestehend aus Ergebnis-, Finanz-, Vermögensrechnung, Anhang und den Anlagen zum Anhang (Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht) zum 31. Dezember 2021 einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes „Wasserversorgung Ostritz-Reichenbach“, Reichenbach/O.L. für das Haushaltjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gemeinderechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsatzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzlage des Verbandes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gemeinderechtlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat. (Ende Auszug)
Dessau-Roßlau, 25. April 2022
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 88c Abs. 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Jahresabschluss mit dem Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers ab dem 03.11.2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Bernstadt a. d. Eigen, Bautzener Str. 21, Sekretariat des Bürgermeisters, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt und während der Öffnungszeiten der Stadtwerke Görlitz AG, Raum 518, Demianiplatz 23, 02826 Görlitz eingesehen werden kann.