Entsprechend § 76 SächsGemO in der j. g. Fassung erfolgt die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung in der Zeit
Vom 17.11.2025 bis 26.11.2025
im Zimmer 16 der Kämmerei der Stadtverwaltung Bernstadt, im Rathaus Bautzener Straße 21.
Die Auslegung erfolgt unabhängig von öffentlichen Sprechstunden zu folgenden Zeiten:
Am 17.11.2025 von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Am 18.11.2025 von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Am 20.11.2025 von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Am 21.11.2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr
Am 24.11.2025 von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Am 25.11.2025 von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Am 26.11.2025 von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Unabhängig dieser Öffnungszeiten können Sie den Entwurf unter www.bernstadt.de jederzeit einsehen.
Nach § 76 Abs.1 Satz 4 können Einwohner und Abgabenpflichtige bis zum Ablauf des 14. Arbeitstages nach dem ersten Tag der Auslegung, also bis zum 05.12.2025
Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen wird der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 beraten.